In der EÜR werden die Anschaffungen/Ausgaben eingebucht.
In der Rubrik "Anlagevermögen" werden die Wirtschaftsgüter deklariert
- Verzeichnis der abnutzbaren Wirtschaftsgüter
- Verzeichnis der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter
Für die Zuordnung eines Sachkontos beispielsweise eines Fahrzeuges im Verzeichnis der abnutzbaren Wirtschaftsgüter habe ich kein Problem.
Ein Problem habe ich allerdings, passende Korrelationen der Konten zu finden, wenn es um nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter geht, da m. E. die Auswahl der Konten sehr stark zusammengestrichen worden ist. Gegenüber dem Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz sehe ich nicht immer Kongruenz.
Wie werden z. B. Bestände von Edelmetall, Goldmünzen oder anderen unvergänglichen Gütern behandelt??
Die Ausgabe kann ich unter 3200 verbuchen, obwohl das auch nur ein Oberbegriff ist (Sonst wird ja alles aufgefieselt bis ins letzte Atom).
Vorläufig habe ich im Verzeichnis der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter unter 300 deklariert, aber das ist ein Sammelbegriff. Passender erschien mir schon 3200, wird aber nicht angeboten!
Gold kann auch als krisenfeste Rücklage betrachtet werden, aber wie gehe ich korrekt vor??
Danke im voraus für Eure Unterstützung, dpm