Anlagegüter (nicht abnutzbar): Welche Konten sind zuzuordnen?

  • In der EÜR werden die Anschaffungen/Ausgaben eingebucht.

    In der Rubrik "Anlagevermögen" werden die Wirtschaftsgüter deklariert

    1. Verzeichnis der abnutzbaren Wirtschaftsgüter
    2. Verzeichnis der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter

    Für die Zuordnung eines Sachkontos beispielsweise eines Fahrzeuges im Verzeichnis der abnutzbaren Wirtschaftsgüter habe ich kein Problem.

    Ein Problem habe ich allerdings, passende Korrelationen der Konten zu finden, wenn es um nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter geht, da m. E. die Auswahl der Konten sehr stark zusammengestrichen worden ist. Gegenüber dem Kontenrahmen nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz sehe ich nicht immer Kongruenz.


    Wie werden z. B. Bestände von Edelmetall, Goldmünzen oder anderen unvergänglichen Gütern behandelt??

    Die Ausgabe kann ich unter 3200 verbuchen, obwohl das auch nur ein Oberbegriff ist (Sonst wird ja alles aufgefieselt bis ins letzte Atom).

    Vorläufig habe ich im Verzeichnis der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter unter 300 deklariert, aber das ist ein Sammelbegriff. Passender erschien mir schon 3200, wird aber nicht angeboten!


    Gold kann auch als krisenfeste Rücklage betrachtet werden, aber wie gehe ich korrekt vor??


    Danke im voraus für Eure Unterstützung, dpm

  • Die Buchungen hängen doch von zwei wesentlichen Faktoren ab.


    1. Sind die Edelmetalle, Goldmünzen etc. tatsächlich dazu bestimmt, deinem Geschäftsbetrieb zu dienen oder sind es nicht eher private Kapitalanlagen? Dann haben sie aber in deiner geschäftlichen Buchhaltung nichts zu suchen. Hier gehören nur die Dinge hin (insbesondere im Anlagevermögen), wenn sie dauerhaft dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Definition des Anlagevermögens). Als Umlaufvermögen (und nur dann wäre 3200 als Wareneingang richtig) nur dann, wenn du sie im Rahmen deines Geschäftes/Betriebes verkaufst, du also Edelmetallhändler oder ähnliches bist.


    2. Edelmetalle, Goldmünzen etc. würde ich im Bereich des Anlagevermögens (wenn es denn dorthin gehören sollte, siehe 1.) zu den Finanzanlagen buchen, nicht abnutzbar sehe ich hier nicht.


    Übrigens: im SKR 03 ist das Konto #0300 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, die aber immer abnutzbar sind. Von nicht abnutzbar finde ich dort nichts. Im SKR 04 ist #0300 den Wohnbauten zugeordnet, auch dies ist abnutzbar, trifft aber deine Anlagen nicht.

    #3200 ist im SKR 03 wie gesagt der Wareneingang, im SKR 04 findest du hier eine davon-Angabe bei Verbindlichkeiten. Das ist es wohl auch nicht.


    Finanzanlagen findest du im SKR 03 unter #0500 ff., im SKR 04 unter #0800 ff.

  • Danke für die schnelle Antwort. Das Unternehmen ist eine GbR.

    Als Kapitalanlage ist das nicht gedacht, und privat spekuliert jedes Mitglied der GbR für sich.

    Wir wollen auch nicht in der GbR spekulieren sondern statt des Kassenbestandes eine krisenfeste Alternative. Und die Münzen sind unmittelbar greifbar. Einen Satz Euro-Münzen könnte man möglicherweise als Spekulationsobjekt ansehen.

    "Abnutzbar / nicht abnutzbar" bietet WISO an. Evtl. nur wegen Berechnung der AfA. Grundstücke werden, wie Du bereits erwähntest, ebenfalls als "nicht abnutzbar" behandelt.

    Es war möglich, den Bestand an Münzen als "nicht abnutzbar" zu deklarieren, im Anlagevermögen habe ich sie mit 300 aufgenommen. Falls sich das FA MUC dazu äußert, werde ich berichten.



    Danke und Grüße aus dem Freistaat-Süd

    • Offizieller Beitrag

    Einen Satz Euro-Münzen könnte man möglicherweise als Spekulationsobjekt ansehen.

    Und Goldmünzen nicht? Da würde ich einmal sagen, die erst recht!


    Wir wollen auch nicht in der GbR spekulieren sondern statt des Kassenbestandes eine krisenfeste Alternative.

    Es war möglich, den Bestand an Münzen als "nicht abnutzbar" zu deklarieren, im Anlagevermögen habe ich sie mit 300 aufgenommen.

    Durch welche Krise soll Dich denn eine Sicherheit in dieser Höhe führen? ?(


    Mal ganz abgesehen davon, dass jede Werterhöhung bei Verkauf mit einer Betriebseinnahme einhergeht.

  • 3200 wäre ja Wareneingang, d.h. ihr würdet die Münzen, Edelmetalle etc. als Waren behandeln mit allen Konsequenzen wie Inventur, Bewertung (mit Zu- und Abschreibungen je nach Stichtagswert) und Entnahmen wären entsprechend als Warenausgang zu behandeln. Waren sind aber immer Umlaufvermögen, d.h. zur raschen Weiterveräußerung gedacht, nicht als Anlagevermögen.


    Ich sehe aber im Anlagevermögen nur den Bereich Betriebsausstattung - unter immateriell lassen sich diese Gegenstände beim besten Willen nicht subsumieren (sind schließlich "greifbar"). Ist echt etwas knifflig. Die andere Alternative wären Geldkonten bzw. Forderungskonten, auch wenn diese wieder Umlaufvermögen darstellen, aber hier kann man ja auch längerfristige Forderungen einstellen.