Hallo zusammen,
bei der Übertragung der Umsatzsteuererklärung 2016 bekomme ich folgende Fehlermeldung. Das Finanzamt sagt, sie können mir nicht weiterhelfen. Habt ihr eine Idee was hier falsch ist? Ich bin seit dem 01.01.2016 keine Kleinunternehmerin mehr, davor schon.
Schöne Grüsse
Camille
"
Protokoll der Elsterverarbeitung 01.11.2017 18:37
Programm: WISO Mein Büro
Version: 17.04.18.001
Steuernummer: 201/5183/5887
Finanzamt: Aachen-Stadt(5201)
Transferticket:
Gewählte Elsterfunktion: Prüfen und Versand der Daten
Fehler 610001002: <?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-15"?>
<EricBearbeiteVorgang xmlns="http://www.elster.de/EricXML/1.0/EricBearbeiteVorgang">
<FehlerRegelpruefung>
<Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>
<Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>
<Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
<LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
<RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30700</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30700</FachlicheFehlerId>
<Text>Sie haben Angaben zum Kleinunternehmer gemacht (Abschnitt B). Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform (Abschnitt C) nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 104 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.</Text>
</FehlerRegelpruefung>
<FehlerRegelpruefung>
<Nutzdatenticket>1</Nutzdatenticket>
<Feldidentifikator>3002401</Feldidentifikator>
<Mehrfachzeilenindex>1</Mehrfachzeilenindex>
<LfdNrVordruck>1</LfdNrVordruck>
<RegelName>/USt2A/Angaben_Besteuerung_Kleinunternehmer/USt_30705</RegelName>
<FachlicheFehlerId>30705</FachlicheFehlerId>
<Text>Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).</Text>
</FehlerRegelpruefung>
</EricBearbeiteVorgang>
"