Rücklagen in der Abrechnung ausgeben

  • Wie kann ich in der Hausgeldabrechnung die Rücklagen nur für den jeweiligen Eigentümer und nicht für alle ausgeben. Auf Seite Rücklagenentwicklung kommt anfangs die Entwicklung für das ganze Haus, darunter steht "Ihr Anteil an den Rücklagen beträgt.." und dann kommt die Tabelle "Aufteilung der Zuführungen zu den Rücklagen" mit Soll und Ist Abgleich für alle ET, jeder einzeln aufgelistet. Aber den jeweiligen Eigentümer gehen doch die anderen nicht ans, oder?

  • Aber den jeweiligen Eigentümer gehen doch die anderen nicht ans, oder?

    Doch, geht es!

    Die in die Rücklage gezahlten Gelder sind Verwaltungsvermögen der WEG. Die einzelnen Eigentümer haben einen Anspruch darauf, zu wissen, wie sich dieses Verwaltungsvermögen anteilmäßig auf die Mitglieder der WEG verteilt.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte mir im letzten Jahr die selbe Frage gestellt jedoch auf Buhl vertraut.

    Gerade im Kontext der DSGVO ist doch sicherlich schwierig, wenn ein Eigentümer die Aufteilung der Zuführungen zu den Rücklagen der anderen Eigentümer sieht. Hab ihr da in 2021 (2022) eine Meinung?

    Letzte Woche wurde ich in einem lockeren Gespräch genau darauf angesprochen.


    Ich persönlich würde lieber diesen Block der "internen Ausgabe" der Hausgeldabrechnung rauslassen wollen.

    Mach ich das, ist allerdings auch der Satz "Ihr Anteil an den Rücklagen beträgt xx,xx Eur." weg.


    Kennt jemand eine Möglichkeit den Block so anzupassen, dass der Satz (bzw. viel wichtiger dass der jeweilige Betrag) erhalten bleibt aber die einzelnen Eigentümer und deren Rücklagen Soll/IST/ Saldo Angaben verschwinden.


    In der Word Version kann ich im Template nur die Seite 1 anpassen.

    Nach der Erstellung in Word müsste ich jede einzelne Abrechnung händisch anpassen und die Tabelle löschen.

  • Hallo zusammen,


    ich hatte mir im letzten Jahr die selbe Frage gestellt jedoch auf Buhl vertraut.

    Gerade im Kontext der DSGVO ist doch sicherlich schwierig, wenn ein Eigentümer die Aufteilung der Zuführungen zu den Rücklagen der anderen Eigentümer sieht. Hab ihr da in 2021 (2022) eine Meinung?

    Letzte Woche wurde ich in einem lockeren Gespräch genau darauf angesprochen.

    Die DSGVO hat keine Auswirkung auf die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander. Jeder Eigentümer hat ein vollumfängliches Recht an allen Unterlagen der WEG . Und gerade die Rücklagenzuführung sind für alle Miteigentümer sehr wichtig, alle beschliessen ja gemeinsam über die Höhe und die Verteilung nach MEA (meist). Es gibt keinen Grund hier "Geheimnisse" zu haben.