Liebes Forum,
unsere beiden Kinder sind freiwillig gesetzlich versichert, zusätzlich hat ein Kind noch eine Anwartschaft bei einer PKV. Wir haben die Beiträge für die freiwillige GKV als Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung) angegeben, ebenso für die Anwartschaft. Letztere wurden nun berücksichtigt, die GKV Beiträge jedoch nicht. Wieso ist das so? Sind nicht alle Beiträge unbegrenzt absetzbar? Die Kinder leben in unserem Haushalt, wir beziehen Kindergeld und Freibeträge für sie und sie geben keine eigene Erklärung ab.
Wir haben von der Versicherung die Nachricht über die gezahlten Beiträge. Sollten wir die mit einem Widerspruch einreichen?
Vielen Dank!