Korrigierte Umsatzsteuerjahresmeldung - Vorrauszahlungssoll?

  • Hallo,


    ich bin mir nicht ganz sicher. Ich habe letzte Woche die Jahresmeldung abgegeben und auch den Betrag überwiesen. Leider ist mir eine Rechnung durch die "lappen" gegangen. Wenn ich jetzt eine korrigierte Jahresmeldung abgebe, muss ich dann die bereits gezahlte Ust in die Zeile 108 übernehmen? Oder bezieht sich diese nur auf Voranmeldungen? Danke!

  • Meines Erachtens darf die Zahlung nicht mit den Vorauszahlungen summiert werden - das Finanzamt prüft ja anhand der Umsatzsteuervoranmeldungen. Du gibst ab mit der erhöhten Zahllast, überweist aber nur noch den Differenzbetrag. Das kann das Finanzamt schon auseinanderklamüsern - sie führen ja auch "Kreditorenkonten".

    • Offizieller Beitrag

    USt-Vorauszahlungssoll bleibt USt-Vorauszahlungssoll und ändert sich auch nicht durch Abgabe der USt-Jahreserklärung. Die neue Zahllast wird dann durch eine berichtigte Abrechnung bzw. einen berichtigten Bescheid abgerechnet.