Hallo,
letztes Jahr sind wie erstmals knapp über die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerreglung gekommen, und zahlen daher nun Umsatzsteuer. Nun habe ich aber festgestellt, dass wir dieses Jahr voraussichtlich wieder unter dieser Grenze liegen werden.
Soweit ich die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung verstehe, könnten wir damit im kommenden Jahr erneut die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, da wir dann im Vorjahr weniger als 17.500 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz hätten.
Mal vorausgesetzt, dass das soweit richtig ist, stellt sich natürlich die Frage, ob, und in welcher Form wir dem Finanzamt mitteilen müssen, wenn wir die Kleinunternehmerregelung wieder in Anspruch nehmen wollen, oder ob es ausreicht, einfach keine Umsatzsteuervoranmeldungen mehr einzureichen, und die Einnahmen dann über die normale Steuererklärung anzugeben?
Würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand was zu sagen könnte.
Beste Grüße
Wiscow