Buchung von in einer Rechnung gewährten Guthaben mit Umsatzsteuerausweis über den Gesamtrechnungsbetrag

  • Ich habe eine Frage zur korrekten umsatzsteuerrechtlichen Buchung bzgl. einer ein Guthaben verrechnenden Rechnung.


    Kurz der SV:


    Ich bin freiberufliche tätig und weise auf meinen eigenen Rechnung die USt. aus.

    Als Freiberufler kommt die Ist-Versteuerung zur Anwendung.


    Mit wurde von meinem Telefonprovider bei einer Vertragsumstellung eine Gutschrift gewährt, die mit den nachfolgenden Rechnungen verrechnet wurde und nun aufgebraucht ist.


    Die Rechnungen wiesen also den vollen Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer hieraus aus. nach der Bruttorechnungssumme wurde dann das Guthaben anteilig verrechnet und ergab sich in den ersten Rechnungen jeweils ein Guthaben, also kein zu zahlender Rechnungsbetrag.


    Ist die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer dann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigungsfähig?

    Immerhin ist auf den Rechnungsbetrag - wegen des Guthabens - ja keine Zahlung erfolgt und liegt faktisch keine Ausgabe vor.


    In der letzten Rechnung kommt es nun zu einer anteiligen Verrechnung mit dem noch bestehenden Restguthaben, das danach aufgebraucht ist.

    Es ist also wieder der volle Rechnungsbetrag, die volle USt. hierauf ausgewiesen und wird am Ende vom Bruttobetrag ein anteiliges Restguthaben abgezogen, so dass ein geringerer Zahlbetrag, als der Rechnungsbetrag verbleibt.


    Hier als Beispiel mit konkreten Zahlen:


    Nettobetrag: 31,21 €

    MwSt. 19%: 5,93 €

    Rechnungsbetrag: 37,14 €

    -------------------------------------

    Kontostand/Guthaben: 8,60 €

    Zu zahlender Betrag: 28,54 €


    Ist auch hier die volle Umsatzsteuer im Rahmen der USt.-Voranmeldung (hier 5,93 €) aus dem Rechnungsbetrag 31,21 € in Ansatz zu bringen oder die auf den tatsächlichen Zahlungsbetrag (hier 28,54 €) anfallende - aber nicht ausgewiesene - USt.? Wie bucht man das in "WISO Steuersparbuch" in den laufenden Buchungen der EÜR?


    Ich komme hier nicht so recht weiter und bin für jede Hilfe dankbar....

  • Moin,


    m. E. ist hier nur der Ansatz der Vorsteuer des Zahlbetrages möglich. Wenn die Gutschrift separat erstellt worden wäre, würde ja dabei auch die Vorsteuer "zurückgezahlt" werden, hier ist das Verfahren einfach etwas abgekürzt :)


    Für das Ergebnis der EÜR ist ja ebenfalls nur der verminderte Betrag relevant, da nur dieser Deine Ausgabe war.


    Viele Grüße

    Maulwurf