Anbei ein BMF-Schreiben zur Erhöhung der Beträge für die die sogenannte Kleinbetragsverordnung Anwendung findet. Diese ist rückwirkend ab dem 01.01.2017 anzuwenden.
2017-11-15-paragraf-33-der-UStDV-Rechnungen-über-Keinbeträge - Kleinbetragsrechnungen .pdf