Hallo Zusammen,
es geht um die Einlieferungsbeläge, die ich von der DHL erhalte, wenn ich meine Pakete dort abgebe. Müssen diese aufbewahrt werden und bei einer Prüfung durch einen Betriebsprüfer vorhanden sein?
Vielen Dank vorab für eure Mithilfe.
Hallo Zusammen,
es geht um die Einlieferungsbeläge, die ich von der DHL erhalte, wenn ich meine Pakete dort abgebe. Müssen diese aufbewahrt werden und bei einer Prüfung durch einen Betriebsprüfer vorhanden sein?
Vielen Dank vorab für eure Mithilfe.
Moin,
so eine Pflicht besteht m. E. nicht. Steuerrelevante Sachverhalte ( z. B. abweichende Lieferadressen bei EU-Kunden) werden ja in der Buchhaltung anhand des Lieferscheins oder der Rechnung dokumentiert.
Ich würde den Beleg nur solange aufbewahren, bis sichergestellt ist, dass der Kunde nicht behauptet, die Ware niemals nie nicht erhalten zu haben
Viele Grüße
Maulwurf
Alles anzeigenMoin,
so eine Pflicht besteht m. E. nicht. Steuerrelevante Sachverhalte ( z. B. abweichende Lieferadressen bei EU-Kunden) werden ja in der Buchhaltung anhand des Lieferscheins oder der Rechnung dokumentiert.
Ich würde den Beleg nur solange aufbewahren, bis sichergestellt ist, dass der Kunde nicht behauptet, die Ware niemals nie nicht erhalten zu haben
Viele Grüße
Maulwurf
Das sehe ich aber komplett anders. Es gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für alle anderen Eingangsbelege eines Unternehmers, die betriebsrelevante Geschäftsvorfälle abbilden.
mhm, okay, aber der Beleg bestätigt doch lediglich, * das* die Ware tatsächlich versandt wurde, also keine Adresse, Preis oder aehnliches...
Man könnte den Beleg mit dem Lieferschein vergleichen und insoweit an folgendes denken:
Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine entfällt - Weniger Papierkram für Unternehmer
Wobei man dann prüfen müsste, ob wirklich alle Daten des Einlieferungsbelegs mit der Quittung/Rechnung identisch sind. Das ist aber meiner Meinung nach nicht der Fall. Ich würde den Einlieferungsbeleg aufheben und an die Quittung/Rechnung anheften.
Sehe ich eher so wie Maulwurf.
Ich mach zwar nichts mit DHL, aber auf meinen "Belegen" von Hermes steht nur, dass am Tag X soundso viele Pakete übernommen wurden. Was soll daran relevant sein? Nachdem ich im Hermesportal sehe, dass die Pakete auch im Einlieferungszentrum gescannt wurden, fliegt der Wisch fort.
Guten Morgen,
vielen Dank für eure Antworten. Bin leider jetzt immer noch unsicher, ob ich sie wegwerfen kann oder doch ablegen muss. Die Dinger nerven, weil es bei mir wirklich viele sind
ob ich sie wegwerfen kann oder doch ablegen muss
hallo,
zum "ablegen/antackern" an die Rechnung besteht keine Pflicht.
Was aber, wenn das Päckchen nie beim Kunden ankommt und Du einen Nachforschungsantrag stellen möchtest, wo dann Sendungsnummer und Datum benötigt wird.
Oder Paypal (Punkt 4.2) einen gültigen Versandbeleg fordert.
ZitatPayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn ......
- Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.)
Tip:
einfach mit Tesa ankleben, dann wird der Rechnungsstapel wg. der Tackerklammern nicht so hoch.
Wenn bei DHl etwas verschwindet, wollen sie den Einlieferungsbeleg als Kopie sehen. Auch wenn man seine Paketscheine im Geschäftskundenportal initiert und die dort im Archiv gespeichert werden.
ob ich sie wegwerfen kann oder doch ablegen muss
hat dir miwe4 doch gesagt: für Buchführungszwecke musst du prüfen, ob du durch die anderen abgelegten Belege alle Daten aus dem Einlieferungsschein auch hast. Dann kannst du wegschmeißen - aus buchhalterischer Sicht. Etwas anderes did die Nachweismöglichkeiten, die aber unabhängig von der buchhalterischen Aufbewahrungspflicht zu sehen sind.
und weil der Jahreswechsel naht:
was darf 2017 ausgemistet werden
Einlieferungsbelege/Versandunterlagen sind nicht gleich Deklarationsbelege