DHL Einlieferungsbelege - Aufbewahrungspflicht?

  • Hallo Zusammen,


    es geht um die Einlieferungsbeläge, die ich von der DHL erhalte, wenn ich meine Pakete dort abgebe. Müssen diese aufbewahrt werden und bei einer Prüfung durch einen Betriebsprüfer vorhanden sein?


    Vielen Dank vorab für eure Mithilfe.

  • Moin,


    so eine Pflicht besteht m. E. nicht. Steuerrelevante Sachverhalte ( z. B. abweichende Lieferadressen bei EU-Kunden) werden ja in der Buchhaltung anhand des Lieferscheins oder der Rechnung dokumentiert.


    Ich würde den Beleg nur solange aufbewahren, bis sichergestellt ist, dass der Kunde nicht behauptet, die Ware niemals nie nicht erhalten zu haben :saint:


    Viele Grüße

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich aber komplett anders. Es gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für alle anderen Eingangsbelege eines Unternehmers, die betriebsrelevante Geschäftsvorfälle abbilden.

    • Offizieller Beitrag

    Man könnte den Beleg mit dem Lieferschein vergleichen und insoweit an folgendes denken:


    Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine entfällt - Weniger Papierkram für Unternehmer


    Wobei man dann prüfen müsste, ob wirklich alle Daten des Einlieferungsbelegs mit der Quittung/Rechnung identisch sind. Das ist aber meiner Meinung nach nicht der Fall. Ich würde den Einlieferungsbeleg aufheben und an die Quittung/Rechnung anheften.

  • Sehe ich eher so wie Maulwurf.

    Ich mach zwar nichts mit DHL, aber auf meinen "Belegen" von Hermes steht nur, dass am Tag X soundso viele Pakete übernommen wurden. Was soll daran relevant sein? Nachdem ich im Hermesportal sehe, dass die Pakete auch im Einlieferungszentrum gescannt wurden, fliegt der Wisch fort.

  • ob ich sie wegwerfen kann oder doch ablegen muss

    hallo,


    zum "ablegen/antackern" an die Rechnung besteht keine Pflicht.

    Was aber, wenn das Päckchen nie beim Kunden ankommt und Du einen Nachforschungsantrag stellen möchtest, wo dann Sendungsnummer und Datum benötigt wird.


    Oder   Paypal (Punkt 4.2) einen gültigen Versandbeleg fordert.

    Zitat

    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn ......

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.)
  • Wenn bei DHl etwas verschwindet, wollen sie den Einlieferungsbeleg als Kopie sehen. Auch wenn man seine Paketscheine im Geschäftskundenportal initiert und die dort im Archiv gespeichert werden.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


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  • ob ich sie wegwerfen kann oder doch ablegen muss

    hat dir miwe4 doch gesagt: für Buchführungszwecke musst du prüfen, ob du durch die anderen abgelegten Belege alle Daten aus dem Einlieferungsschein auch hast. Dann kannst du wegschmeißen - aus buchhalterischer Sicht. Etwas anderes did die Nachweismöglichkeiten, die aber unabhängig von der buchhalterischen Aufbewahrungspflicht zu sehen sind.