Müll und Wasser nach Wohnfläche abrechnen

  • Hallo zusammen,


    vom Programm gilt als Standard, dass für Wasser und Müllgebühren der Umlageschlüssel PxT benutzt wird. Ich möchte aber gerne alles nach Wohnfläche abrechnen. Bei den Umlageschlüsseln finde ich jedoch nicht die Betriebskostenart Müll und wenn ich bei Kaltwasser auf Wohnfläche umstelle, dann rechnet das Programm weiterhin nach Personenzahl ab.


    Habe im Forum schon geforscht aber ich bin nicht fündig geworden. Kann mir da jemand vlt weiterhelfen?

  • Gehe auf:

    Stammdaten - Gebäude -Umlagekonten und Festlegung der Verteilung: wähle das Konto 4030 Müllabfuhr bzw. 4150 Wasserversorgung aus (die Konten müssen natürlich aktiviert sein bzw. werden, siehe Kästchen "Kein Filter" bzw. "Nur Aktive Konten").

    Wähle dann Umlageschlüssel 1 aus und klicke statt PxT "Wohnfläche" an.

    Fertig!

  • Ich möchte aber gerne alles nach Wohnfläche abrechnen.

    Hier solltest du wissen, dass dort, wo der Verbrauch erfasst wird, auch nach Verbrauch berechnet werden muss. Du kannst nicht nach Wohnfläche das Wasser abrechnen, das entspricht nicht der Betriebskostenverordnung.

    Es gibt zwei Ausnahmefälle:

    1. bei einem Zweifamilienhaus wo der Eigentümer selbst drin wohnt, da wäre es gestattet

    2. wenn das Haus keine Möglichkeit bietet, nachträglich ein geordnetes Verbrauchssytem einzubauen. Dort aber auch nur, wenn die Kosten der Umrüstung innerhalb von 10 Jahren durch die Energieeinsparung überschritten wird.


    Solltest du dort nicht drunter fallen, musst du nach Verbrauch abrechnen!

  • Ich möchte aber gerne alles nach Wohnfläche abrechnen.

    Unabhängig von den letzten beiden Beiträgen finde ich bei beiden Kostenarten (Müllabfuhr und Wasser) unter Berücksichtigung aller Faktoren den Umlageschlüssel PxT um vieles gerechter als den Umlageschlüssel Wohnfläche. Auch wenn es etwas mehr Aufwand bedeutet, würde ich bei diesen Kosten den Schlüssel PxT nehmen.

    Allerdings: Sollte es sich bei Dir um eine WEG-Verwaltung handeln, kannst Du den Schlüssel nicht einfach selbst bestimmen. Dann ist die Teilungserklärung maßgeblich. Deren Regelungen können aber diesbezüglich durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer geändert werden.

  • Mieterabrechnung:

    § 556a
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten


    (1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    (2) 1Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. 2Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. 3Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.



    Allerdings: Sollte es sich bei Dir um eine WEG-Verwaltung handeln, kannst Du den Schlüssel nicht einfach selbst bestimmen. Dann ist die Teilungserklärung maßgeblich. Deren Regelungen können aber diesbezüglich durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer geändert werden.

  • Ich glaube, hier wird viel versucht zu erklären, was alles machbar ist. Daher schlage ich vor, dass er uns folgende Fragen zuerst beantwortet:


    1. Welches Objekt liegt vor (Anzahl Wohneinheiten)

    2. Was steht im Mietvertrag, wie lauten die Umlageschlüssel

    3. Welche Zählerarten gibt es im Haus, nach Kalt-/Warmwasser?


    Ich glaube, damit könnte man besser eine Aussage treffen, ohne Vermutungen auszusprechen. Hier müssen die Fakten benannt werden, damit man da eine korrekte Empfehlung geben kann.

  • dass er uns folgende Fragen zuerst beantwortet

    Wichtig ist , handelt es sich um WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung?

    Daraus ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen.

    In der WEG-Verwaltung gilt die Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft kann die Verteilerschlüssel per Beschlussfassung ändern, unabhängig davon, was in den Mietverträgen steht. Die rechtsgültige Übertragung dieser Beschlüsse auf das Mietverhältnis ist dann Sache des Vermieters.

  • Wichtig ist , handelt es sich um WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung?

    Hier denke ich brauchen wir nicht noch länger hin und her schreiben, du hattest es doch angesprochen. Meine Frage war zusätzlich, wie das Objekt "beschaffen" ist.

    Wir sollten auf seine Rückantwort warten.

  • Es handelt sich um eine Mietervewaltung. Alle Mietverträge haben als Umlageschlüssel die Wohnfläche, deshalb auch meine Frage wie ich den vorprogrammierten PxT in m2 ändern kann. Meine Frage wurden schon in der ersten Antwort beantwortet, nochmals Danke!

  • Es handelt sich um eine Mietervewaltung. Alle Mietverträge haben als Umlageschlüssel die Wohnfläche, deshalb auch meine Frage wie ich den vorprogrammierten PxT in m2 ändern kann

    Du kannst damit alle Kosten, die nichts mit Heizung, Warmwasser und Kaltwasser zu tun haben, nach Wohnfläche umlegen. So steht es ja in den Mietverträgen.

    ABER es steht 100%ig auch da drin, dass die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung abzurechen sind, dies auch bei den Wasserkosten. Du irrst, wenn du alles nach Wohnfläche umlegen willst.

    Erkundige dich vorher, damit du nichts Negatives erlebst.

  • Ich kann nicht sehen, dass das Thema erledigt ist. Heiz- und Wasserkosten nach Wohnfläche umlegen zu wollen, das ist schon sehr merkwürdig und mutig. Aber wenn TTF meint, das Thema wäre abgeschlossen, dann soll es so sein.


    Ich verabschiede mich von diesem Thema.

  • Ich kann nicht sehen, dass das Thema erledigt ist. Heiz- und Wasserkosten nach Wohnfläche umlegen zu wollen, das ist schon sehr merkwürdig und mutig. Aber wenn TTF meint, das Thema wäre abgeschlossen, dann soll es so sein.


    Ich verabschiede mich von diesem Thema.

    Ich möchte ja nicht Heizkosten und Warmwasser nach Wohnfläche umlegen. Warmwasser erfolgt durch elektrischen Durchlauferhitzer und die Heizkosten rechnet ein externer Anbieter per Funk-Heizkostenverteiler ab.


    Die Frage war nur wie ich den Umlageschlüssel PxT für Müll und Kaltwasser (keine Wasserzähler für die Wohneinheiten vorhanden) auf Wohnfläche umlegen kann, da der Voreigentümer diesen Umlageschlüssel im MV eingetragen hat.

  • Die Frage war nur wie ich den Umlageschlüssel PxT für Müll und Kaltwasser (keine Wasserzähler für die Wohneinheiten vorhanden) auf Wohnfläche umlegen kann, da der Voreigentümer diesen Umlageschlüssel im MV eingetragen hat.

    Es wäre in diesem Fall besser gewesen, wenn du diesen Sachverhalt direkt in der ersten Anfrage erwähnt hättest. Denn wenn ein Außenstehender dies so liest dann kommt zwangsläufig der Gedanke, dass das so nicht abgerechnet werden darf.

    Trotzdem bin ich der Meinung, dass das was der Vorbesitzer im MV eingetragen und du übernommen hast, u. U. nicht korrekt ist. Denn eigentlich bist du verpflichtet, dies nach Verbrauch umzulegen.

    Es gibt nur zwei Ausnahmen, diese müssten aber dann erfüllt sein.