Buchung von zuwenig gezahlten Beiträgen auf die Rücklagen

  • Ein Eigentümer zahlt eine Rate des Rücklagenbeitrags z. B. 100,-- € nicht.


    Bucht Ihr dann auch diesen Fehlbetrag von 100,-- € über Kostenverteilung / Angabe zu den Rücklagen / Forderungen aus Altjahren zu Beginn des Abrechnungszeitraumens (Folgejahr)/?


    Dadurch erhöht sich das SOLL des Folgejahres um diese 100,-- €. Dann buche ich im Vorjahr auch nur den Anteil, der tatsächlich von den Eigentümern auf die Rücklagen gezahlt wurde, also 100,-- € weniger als im Wirtschaftsplan vorgesehen, mit dem Rücklagenassistenten auf das Instandhaltungskonto um.


    Wenn der Eigentümer die 100,- € gezahlt hat, buche ich diese 100,-- über den Rücklagenassistenen (Zuführung vom Hausgeldkonto) auf das Instandhaltungskonto, um den um 100,-- € SOLL-Anfangsbestand beim IST-Endbestand auszugleichen. Viel Aufwand!


    Oder berücksichtigt Ihr dies nur mit der Jahresabrechnung und seiner Nachzahlung im Folgejahr?

    Aufgrund der BGH -Entscheidung 2009 müssten m. E. aus rechtlichen Gründen der erste Buchungsweg genommen werden oder?

  • Ich hatte den Fall noch nicht, würde aber auch die Variante 1 wählen (Klarheit und Wahrheit).

    Aufpassen musst Du im Monat des Zahlungseingangs bei Stammdaten - Wohnungen/Einheiten - Eigentümerumlage (Haushgeldvorauszahlung): bei Rücklagenvorauszahlung 200,00 € statt 100,00 €, damit die Zahlung auch dem richtigen Eigentümer zugeordnet wird.

  • Normalerweise werden die Beträge komplett ins Soll gestellt und damit wird die Rücklage gefüllt. Das Soll beim Eigentümer ist damit noch offen und wird als Forderung der WEG gegenüber dem Eigentümer dargestellt. Damit ist nur der erste Weg möglich.