Zwei Steuernummern - beide angeben?

  • Hallo,


    ich habe ein Gewerbe mit zwei Tätigkeitsfeldern angemeldet.

    Das FA hat mir zwei Steuernummern zugewiesen, eine für Einkommensteuer und Tätigkeit A und eine weitere Steuernummer ausschließlich für Tätigkeit B.


    Bisher habe ich alles immer unter der ersten Steuernummer abgegeben. Ich vermute aber mal, das ist so nicht korrekt.


    Ist es korrekt, dass ich meine Einnahmen (EÜR) nach Tätigkeitsbereich aufschlüssen muss und in Anlage G zwei Betriebe mit jeweils der entsprechenden Steuernummer anlegen muss?


    Gruß & Danke

    • Offizieller Beitrag

    Bisher habe ich alles immer unter der ersten Steuernummer abgegeben. Ich vermute aber mal, das ist so nicht korrekt.

    Zutreffende Schlussfolgerung.


    Ist es korrekt, dass ich meine Einnahmen (EÜR) nach Tätigkeitsbereich aufschlüssen muss und in Anlage G zwei Betriebe mit jeweils der entsprechenden Steuernummer anlegen muss?

    Das kommt darauf an und kann ohne weitere Infos zu Art der Tätigkeiten etc. nicht abschließend beantwortet werden. Bei unterschiedlichen Einkunftsarten kann es aufgrund möglicher gewerbesteuerlicher Auswirkungen sogar zwingend geboten sein.

  • Für die Umsatzsteuer (Jahreserklärung) reicht die für Einkommensteuer und Tätigkeit A aus m. M. nach, aber für die EÜR musst du trennen. Und diese ist ab 2017 zwingend über Elster abzugeben, daher ist es wichtig, für die EÜR getrennt zu erfassen, damit die Zuordnung zu den beiden Steuernummern richtig erfolgen kann.