Berufsausbildung Werbungskosten oder Ausbildungskosten?

  • Guten Tag,


    ich brauche dringend Hilfe.


    Meine Tochter befindet sich in der Berufsausbildung zur Bankkauffrau und lebt bei uns Eltern im Haushalt. Bisher reichten die Angaben in unserer Steuererklärung aus. Dieses Jahr wurden wir aufgefordert für sie eine eigene Steuererklärung zu fertigen.


    Bei der Erstellung ergeben sich jetzt einige Fragen:

    1. eigene Haushalt ja oder nein?

    eigentlich nein, aber sie lebt ja nicht mit einer weiteren alleinstehenden Person zusammen.


    2. Ausbildungskosten - Fahrkosten

    Welche Fahrkosten zählen tatsächlich zu den Ausbildungskosten und welche gehören in die Entfernungspauschale?

    Sie hat die fachpraktische Ausbildung in einer Filiale. Die Theoretische Berufsausbildung in der Berufsschule und Seminare und Kurse im eigenen Bildungszentrum der Firma.



    Ich hoffe mir kann schnell jemand helfen. Vielen Dank!!

  • Hallo Dimali,


    wenn die Tochter bei den Eltern wohnt, führt sie noch keinen eigenen Haushalt.

    Bei den Fahrtkosten in der Ausbildung verhält es sich genau wie bei einem normalen Angestellten, also alles mit Entfernungspauschale. Sind halt unterschiedliche Arbeitsorte, die nebeneinander angefahren werden müssen.


    Hoffe, das hilft

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Erstellung ergeben sich jetzt einige Fragen:

    1. eigene Haushalt ja oder nein?

    eigentlich nein, aber sie lebt ja nicht mit einer weiteren alleinstehenden Person zusammen.

    In welchem Zusammenhang möchtest Du diese Angabe denn überhaupt an welcher Stelle der Einkommensteuererklärung Deiner Tochter tätigen? ?(


    Bei den Fahrtkosten in der Ausbildung verhält es sich genau wie bei einem normalen Angestellten,

    Insoweit ist die Aussage noch zutreffend.


    also alles mit Entfernungspauschale. Sind halt unterschiedliche Arbeitsorte, die nebeneinander angefahren werden müssen.

    Diese Schlussfolgerung ist aber dann natürlich falsch. Denn jeder AN, also auch Azubis, hat eine 1. Tätigkeitsstätte, deren Fahrten dann mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Alle anderen Fahrten zu anderen Ausbildungsstellen, Berufsschulen, etc. sind ggf. nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen.


    Ergibt sich letztlich aus dem BMF-Erlass und ist auch aus diversen Threads im Forum nachzulesen.


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf

  • Die Frage mit dem eigenen Haushalt stellt sich in der Software unter sonstige Angaben und Angaben zum eigenen Haushalt.

    Wenn ich angebe das sie keinen eigenen Haushalt hat, kommt eben dann die Frage wie im Bild zu sehen. Die weiteren Angaben sind aber notwendig.


    Mit den Fahrtkosten weiß ich allerdings jetzt immer noch nicht so richtig wo es nun eingetragen werden soll.


    Filiale in Entfernungspauschale und der Rest ggf. geschätzt in Ausbildungskosten?

  • Bei der Erstellung ergeben sich jetzt einige Fragen:

    1. eigene Haushalt ja oder nein?

    eigentlich nein, aber sie lebt ja nicht mit einer weiteren alleinstehenden Person zusammen.

    In welchem Zusammenhang möchtest Du diese Angabe denn überhaupt an welcher Stelle der Einkommensteuererklärung Deiner Tochter tätigen? ?(

    Die Frage mit dem eigenen Haushalt stellt sich in der Software unter sonstige Angaben und Angaben zum eigenen Haushalt.

    Wenn ich angebe das sie keinen eigenen Haushalt hat, kommt eben dann die Frage wie im Bild zu sehen. Die weiteren Angaben sind aber notwendig.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage mit dem eigenen Haushalt stellt sich in der Software

    Welche Software/-version?


    Die Frage mit dem eigenen Haushalt stellt sich in der Software unter sonstige Angaben und Angaben zum eigenen Haushalt.

    Im Sparbuch gibt es bei den persönlichen Daten des Antragstellers keine entsprechende Nachfrage/Position.


    Wenn ich angebe das sie keinen eigenen Haushalt hat, kommt eben dann die Frage wie im Bild zu sehen. Die weiteren Angaben sind aber notwendig.

    Im Sparbuch wie gesagt nicht. Dort sieht es wie nachstehend gezeigt aus, WISO steuer:Start sollte ähnlich ablaufen:




    ... der Rest ggf. geschätzt in Ausbildungskosten?

    Geschätzt wird im Steuerrecht i.d.R. gar nichts. Werbungskosten sind grundsätzlich nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.

  • 1. eigene Haushalt ja oder nein?

    klar nein. Was mich aber wundert: du gibst (im zweiten Bild) an, dass der Schwerpunkt der Bildungsmaßnahme in der Wohnung des Steuerpflichtigen ist. Warum dann noch Fahrtkosten? Das beißt sich gehörig. Deine weiteren Angaben sehen hier eher ein "nein".


    Irgendwie komme ich aber auch nicht auf die Maske mit den Angaben zum Haushalt bei Alleinstehenden. Das ist ja das, was auch miwe4 so wundert. Du gibst als erstes die persönlichen Daten ein einschließlich Adresse etc. Da kommt nichts von Angaben zum eigenen Haushalt! Irgendwo hast du dich da "verrannt".


    Wenn ich unter Sonderausgaben - Ausbildungskosten gehe, finde ich dort auch keine Frage nach dem Haushalt bei Alleinstehenden. Diese Frage "poppt" doch eigentlich nur auf, wenn Alleinstehende Kinder o.ä. angeben .....

  • Das steht unter "Sonstige Angaben". "Angaben zu Haushalt"