Berufsbedinger Umzug ohne Wohnung im Zielort, daher Zwischenmiete. Wie anrechnen?

  • Hallo,


    mir fällt es gerade etwas schwer meinen Umzug steuerlich geltend zu machen, da ich nicht ganz verstehe, wie ich ihn in den gegebenen Eingabemasken formuliere.

    Hier mein Ablauf:


    Ich wohnte in Bochum und habe zum 7. Januar 2013 eine neue Arbeitsstelle in Berlin angefangen. Da ich keine Wohnung in Berlin fand, habe ich vom 01.02.2013 bis zum 31.05.2013 zur Zwischenmiete gewohnt (die Zeit im Januar durfte ich in Heimarbeit absolvieren).


    Zum 1. Juli 2013 hatte ich dann eine Wohnung in Berlin. Die Wohnung zur Zwischenmiete war möbliert, so dass ich mich erst nach dem "tatsächlichem" Umzug umgemeldet habe und auch erst im Mai/Juni die entsprechend hohen Kosten mit dem Möbel-Transport aufzuwenden hatte.


    Ist das legitim, oder gilt der Wechsel in die Zwischenmiete schon als der berufsbedingte Umzug, so dass der im Juni dann als "privat" gilt?


    Ferner, hatte ich überlegt, meine Kosten für die Zwischenmiete als "Unterkunft" während des Umzugs abzurechnen, aber das wäre dann eine mittlere dreistellige Summe. Das wirkt natürlich auch merkwürdig für mich.


    (Ich bin Steuererklärungs-Neuling, und somit gerne bereit auf Klärungsfragen nochmal meine Situation anders oder deutlicher zu erläutern :-))

    • Offizieller Beitrag

    wie ich ihn in den gegebenen Eingabemasken formuliere

    Welcher Software(-version)?


    Zum 1. Juli 2013 hatte ich dann eine Wohnung in Berlin. Die Wohnung zur Zwischenmiete war möbliert, so dass ich mich erst nach dem "tatsächlichem" Umzug umgemeldet habe ... .

    Ich würde das einkommensteuerlich einmal unter den Grundsätzen einer doppelten Haushaltsführung betrachten.

  • Ich setzte auf WISO steuer:Web (steht ab jetzt auch in meiner Signatur ;)).


    Kannst du das mit der doppelten Haushaltsführung bitte noch etwas erläutern?


    Meine Bleibe in Bochum lief ja nicht parallel weiter, die hatte ich zum Jahresende 2012 aufgegeben.
    Und laufe ich dann in sowas wie Zweitwohnsitz bzw. Zweitwohnsitzsteuer?


    Wikipedia scheint meine erste Idee mit den relativ hohen Unterkunftskosten zu stützen - hier sind angeblich bis zu 1000€ pro Monat drin.

    Nachtrag: Das gilt erst seit 2014, wobei wir scheinbar wieder bei der doppelten Haushaltsführung sind.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Bleibe in Bochum lief ja nicht parallel weiter, die hatte ich zum Jahresende 2012 aufgegeben.

    Steht aber oben nichts von. Also geht man erst einmal vom Fortbestehen aus, zumal ja nichts von Einlagerung von Möbeln etc. gesagt wird.


    Dann würde ich es einmal mit Umzugskosten und Umzug in eine vorläufige Wohnung probieren.