Wo trage ich als Vermieter die an Mieter nach Nebenkostenabrechnung zurückgezahlten NK-Vorauszahlungen ein?

  • Hallo Beisammen,

    es sollte nicht vorkommen, kommt aber vor: der Mieter muss keine Nebenkostennachzahlung leisten, sondern bekommt sogar etwas zurück.

    Wo kann ich das im WiSo Sparbuch 2016 eintragen? Der Punkt "Nachzahlungen, verrechnete Mietkautionen" erlaubt nur die Erfassung der Nachzahlungen der Mieter an den Vermeter. Hier haben wir den umgekehrten Fall: der Vermieter muss an den Mieter zurückzahlen, wel die Nebenkostenabrechnung das halt so ergibt. Das ist sicherlich eine Ausgabe - aber sind das auch Werbungskosten? Soll mann das unter Ausgaben (Werbungskosten) - sonstige Kosten - weitere Aufwendungen eingeben?

    Besten Dank für freundliche Hilfe!

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