Mieterwechsel von Angehörigen auf Dritte innerhalb eines Steuerjahres

  • Guten Abend,


    ich bin eben bei der Bearbeitung der Steuererklärung auf folgendes programmtechnisches Problem gestoßen:


    bei mir hat innerhalb des letzten Jahres der Mieter gewechselt; von einem Angehörigen auf einen nicht-Angehörigen. Im Programm kann ich allerdings für diese Wohnung nur eine Quadratmeterzahl festlegen - unabhängig von der Nutzungsdauer. Gebe ich jetzt beide Mietverhältnisse, welche zeitlich nacheinander lagen, in das Steuerprogramm ein, so bekomme ich einen Fehler gemeldet, das ich die Wohnfläche nicht doppelt angeben darf! In dem Unterpunkt "Mieteinnahmen" habe ich einmal unter "Wohnung" und einmal unter "An Angehörige vermietete / verbilligt überlassene Wohnungen" die entsprechenden Mieteinnahmen eingetragen und mit der Quadratmeterzahl hinterlegt. Das Programm quittiert diese Eingabe mit folgender Fehlermeldung:

    "Die Angaben zu den Flächen stimmen nicht mit den Flächen bei den Mieten und sonstigen Einnahmen überein."

    Hat jemand eine Lösung für das Problem?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hilfsweise für jeden Mietabschnitt ein eigenes Objekt anlegen. Dann wirst Du allerdings wohl auf ein Problem mit zeitanteiligen Aufteilungen von AfA etc. stoßen.

  • Ich bin hier für 2016 sehr pragmatisch vorgegangen und habe die Einkünfte beider Mietverhältnisse summiert und eingetragen. Im Begleitschreiben an das Finanzamt dann den Sachverhalt kurz geschildert. Hat den Vorteil, dass man keine Probleme mit den Plausibilitätsprüfungen des Programmes bekommt und die Daten im nächsten Jahr fortführen kann. Habe damit keine Probleme gehabt - Erklärung 2016 mit diesem Sachverhalt anstandslos vom Finanzamt akzeptiert worden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin hier für 2016 sehr pragmatisch vorgegangen und habe die Einkünfte beider Mietverhältnisse summiert und eingetragen. Im Begleitschreiben an das Finanzamt dann den Sachverhalt kurz geschildert. Hat den Vorteil, dass man keine Probleme mit den Plausibilitätsprüfungen des Programmes bekommt und die Daten im nächsten Jahr fortführen kann. Habe damit keine Probleme gehabt - Erklärung 2016 mit diesem Sachverhalt anstandslos vom Finanzamt akzeptiert worden.

    Womit aber § 21 Absatz 2 EStG unprüfbar ist, zumindest nach den maschinell übermittelten Daten. M.E. kein Tipp, den man ohne vorherige schriftliche Bestätigung durch das FA durchführen sollte.

  • Nun, das Mietverhältnis mit Angehörigen bestand ja schon in den Vorjahren und wurde anhand der übermittelten Daten geprüft. Im Begleitschreiben wurde natürlich angegeben, dass für vier Monate Leerstand war nach dem Tod der/des Angehörigen und das neue Mietverhältnis danach begann. Der Mietvertrag wurde entsprechend dem Finanzamt zugesandt.


    Wie gesagt: es gab keine Komplikationen dadurch. Mehr habe ich nicht behauptet - es kommt m E. nach darauf an, was man im Begleitschreiben angibt.

    • Offizieller Beitrag

    Nun, das Mietverhältnis mit Angehörigen bestand ja schon in den Vorjahren und wurde anhand der übermittelten Daten geprüft.

    Mieter gewechselt; von einem Angehörigen auf einen nicht-Angehörigen

    Sorry, hatte ich auf die Schnelle anders herum gelesen. Somit könnte man es durchaus wie von babuschka angedacht erklären. Allerdings natürlich mit der erwähnten besonderen Erläuterung im gesonderten Begleitschreiben zur Erklärung.

  • Ich drücke die Daumen. Es wäre nett, wenn du dann berichten könntest, was das Finanzamt gemeint hat.