Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil

  • Das berücksichtigt doch der Arbeitgeber!


    Nur wenn dieser noch nach "alter" Rechtslage besteuert hat, gibt es ganz unten unter den Korrekturen der Lohnsteuerbescheinigung die Eingabemöglichkeit. Wurde hier im Forum schon zigmal besprochen! Bemühe bitte die erweiterte Suche.

  • Hallo Babuschka, Miwe4,


    danke für Eure Rückmeldungen bzw. den Link. Diesen habe ich bei meiner Suche auch bereits gefunden.

    Konkret wird mir vom Brutto ein Gehaltsverzicht und Kostenpauschale abzogen, die ich gerne nun für 2017 berücksichtigen möchte. Eine Rückwirkung wurde mir bereits vom Finanzamt negativ beantwortet, da die Rechtssprechung erst ab 2017 und nur für offene Fälle greift.


    Meine Frage zielt ja nicht auf das "ob", sondern auf das "wie" im Wiso Programm 2018. Ich habe zu diesem Fall keine Eingabemaske gefunden damit dieser Gehaltsverzicht als auch Kostenpauschale berücksichtigt werden.


    Da hätte ich schon etwas mehr erwartet als in der Lohnsteuerbescheinigung - Weitere Angaben und Korrekturen - Sonst Korrekturen etwas manuell zu erfassen, was ggfs. falsch eingetragen wird.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Da hätte ich schon etwas mehr erwartet als in der Lohnsteuerbescheinigung - Weitere Angaben und Korrekturen - Sonst Korrekturen etwas manuell zu erfassen, was ggfs. falsch eingetragen wird.

    Anders geht es doch gar nicht. ?(

  • Naja, als Nicht-Steuer-Profi würde ich schon erwarten, dass mich ein Programm sowas fragt... ansonsten kann ich ja direkt in die Elster-Formulare reinarbeiten. Sei's drum... Danke für die Rückmeldungen.

  • Dafür gibt es die steuerliche Hilfe, die Fragezeichen etc. im Programm ... nur suchen sollte man selber können.


    Das Programm kann doch nicht wissen, ob du einen Dienstwagen hat (wird schließlich nicht gesondert in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt) oder wie sollte deiner Meinung nach hier eine Frage "aufpoppen" und wo und wann? Die Mehrheit der Anwender benötigt hier keine Korrektur und würde unter Umständen eine allgemein gehaltene Frage als "lästig" hier im Forum "zerreißen". Man kann es nicht allen Recht machen ....

  • Hallo Nesciens,


    gerade zu diesem Fall habe ich in der WISO Hilfe nichts konkretes gefunden... sondern leider nur viel altes Zeug.

    Sprich auch keine Handlungsanweisung über diesen Wert die Lohnsteuerkorrektur durchzuführen.... ansonsten hätte ich hier nicht diesen Thread eröffnet.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    gerade zu diesem Fall habe ich in der WISO Hilfe nichts konkretes gefunden... sondern leider nur viel altes Zeug.

    Sprich auch keine Handlungsanweisung über diesen Wert die Lohnsteuerkorrektur durchzuführen.... ansonsten hätte ich hier nicht diesen Thread eröffnet.

    Im Forum haben wir gleichartige Fälle wirklich zur Genüge behandelt. Zu diesem Zweck gibt es die erweiterte Forumssuche.

  • Hallo Miwe4,


    ja, es gibt viele Einträge, aber dort wird leider auch immer wieder auf die Erweiterte Suche verwiesen.

    In den inhaltlich gefüllten Threads selbst wird aber oft auf Zuzahlungen zu Leasingrate, Sprich etc verwiesen, die vom Netto wieder abgezogen wird; meinen konkreten Fall finde ich leider nicht.

    Ich erhalte zu meinem Bruttogehalt eine Mobilitätszulage als Gehaltsbestandteil; weiterhin zahle ich aber für ein Fahrzeug eine Kostenpauschale sowie habe ich noch einen Gehaltsverzicht aufgrund Kosten des Fuhrparkmanagements.



    Bruttogehalt (5.000€)

    + Mobilitätszulage aufgrund hoher Reisetätigkeit (595 €)

    + geldwerter Vorteil (400€)

    - Kostenpauschale Referenzfahrzeug (800€)

    - Gehaltsverzicht laut Fuhrpark-Management (220 €)


    = zu versteuerndes Brutto (4.975€)

    - aller Steuern und Abgaben (vereinfacht angenommen 40% = 2.000€)


    = Nettogehalt (2.975€)

    - geldwerter Vorteil (400€)


    = Auszubezahlendes Nettogehalt ~ 2.575 Euro



    Aufgrund des BFH Urteils würde ich jetzt diese 200€+800€ als zusätzliches Nutzungsentgeld sehen und ansetzen wollen. Ich habe verstanden, dass das keine Werbungskosten sind, sondern hier eine Brutto-Korrektur des Lohnsteuerbescheids durchgeführt werden muss.


    Es darf weiterhin aber nur auf maximal 0€ gemindert werden, sprich diese 200+800€ werden aber in meinem Fall nur zu 400€ gewertet, da dies der Geldwerte Vorteil ist.


    Habe ich es richtig verstanden oder bin ich hier auf dem Holzweg?


    Danke vorab!!!

  • Da wir nicht wissen, wie der geldwerte Vorteil errechnet wurde (was steckt drin, was nicht), ist es schwierig, hier etwas zu sagen. Gehaltsverzicht kann zu einer Reduzierung führen, wenn er nicht im geldwerten Vorteil berücksichtig wurde. Den Abzug für ein Referenzfahrzeug kann ich nicht beurteilen, da ich eure Regelungen zu Dienstfahrzeugen nicht kenne.

    • Offizieller Beitrag

    Kostenpauschale Referenzfahrzeug (800€)

    Und was soll das sein? ?(


    Das ja in jedem Fall nicht

    +800€ als zusätzliches Nutzungsentgeld sehen und ansetzen wollen

    , denn ansonsten würde es ja nicht von Deinem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn abgezogen werden.


    Und den Gehaltsverzicht zieht der Arbeitgeber nach Deiner Aufstellung aus #10 auch schon vom steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn ab. Wo soll da also Spielraum für einen zusätzlichen Werbungskostenabzug bleiben?

  • Hallo Miwe4,


    gemäß BFH Urteil gilt doch: "Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. [...] Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung"


    Der Geldwerte Vorteil ist doch die 1%; meine 220 bzw. 800 Euro Zahlung sind doch hier das weitere Nutzungsentgelt. Natürlich wird es voll versteutert, aber defakto ist es eine Mehrbelastung gegenüber einem Mitarbeiter, der nur die 1% abführt. Oder ist hier unter Nutzungsentgelte der Betrag zu verstehen, den ich von meinem Netto abführen (wie z.b. selbst bezahlte Benzinrechnungen / Autowäschen)


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Der Geldwerte Vorteil ist doch die 1%; meine 220 bzw. 800 Euro Zahlung sind doch hier das weitere Nutzungsentgelt. Natürlich wird es voll versteutert,

    Wo sind die Beträge versteuert worden? Sehe ich nach Deiner Berechnung nicht. ?(

  • Ich versuche eigentlich nur zu verstehen, ob diese 220+800 als meine Arbeitnehmer-Zuzahlungen in Form eines Gehalts-Einbehalts betrachtet werden können. Diese werden mir wie bei der 1% ja nicht drauf gerechnet und vom Netto abgezogen, sondern direkt einbehalten.

  • Ich versuche eigentlich nur zu verstehen, ob diese 220+800 als meine Arbeitnehmer-Zuzahlungen in Form eines Gehalts-Einbehalts betrachtet werden können.

    Eindeutig nein - sie wurden vom Brutto abgezogen und nicht versteuert. Doppelt berücksichtigen geht nun wirklich nicht (nicht versteuert beim Lohnsteuerabzug und dann noch abziehen als Werbungskosten)