Angabe von privaten Veräußerungsgeschäften

  • Hallo Alle,


    ich habe eine Frage zu der Angabe von Daten unter "Private Veräußerungsgeschäfte" / " 1) Andere Wirtschaftsgüter".


    Wenn ich bei Anschaffungszeitpunk den 01.02.2015 angebe und bei Veräußerungszeitpunkt den 11.11.2017, teilt mir das Programm nur mit, dass dieses Veräußerungsgeschäft nicht steuerpflichtig ist. Weiter Angaben kann man dann nicht mehr tätigen.


    Ist das so tatsächlich richtig? Ich war bisher der Meinung, dass das Finanzamt die Feststellung der Steuerfreiheit trifft und nicht ich als Steuerzahler.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich bei Anschaffungszeitpunk den 01.02.2015 angebe und bei Veräußerungszeitpunkt den 11.11.2017, teilt mir das Programm nur mit, dass dieses Veräußerungsgeschäft nicht steuerpflichtig ist. Weiter Angaben kann man dann nicht mehr tätigen.

    Ist das so tatsächlich richtig?

    Ja.

    Ich war bisher der Meinung, dass das Finanzamt die Feststellung der Steuerfreiheit trifft und nicht ich als Steuerzahler.

    Du hast das zu erklären, was der Einkommensteuerpflicht unterliegt.

  • Es kommt doch darauf an, um was für ein Wirtschaftsgut es sich hier handelt. Bei Aktien, Beteiligungen etc. gelten andere Regeln als beim Verkauf von Autos, Schmuck, Gold etc.