Hallo Alle,
ich habe eine Frage zu der Angabe von Daten unter "Private Veräußerungsgeschäfte" / " 1) Andere Wirtschaftsgüter".
Wenn ich bei Anschaffungszeitpunk den 01.02.2015 angebe und bei Veräußerungszeitpunkt den 11.11.2017, teilt mir das Programm nur mit, dass dieses Veräußerungsgeschäft nicht steuerpflichtig ist. Weiter Angaben kann man dann nicht mehr tätigen.
Ist das so tatsächlich richtig? Ich war bisher der Meinung, dass das Finanzamt die Feststellung der Steuerfreiheit trifft und nicht ich als Steuerzahler.