Zwei Renten - wer ist zuständig?

  • Hallo Liebe Forum,

    Nehmen wir an Jemand erhalt Zwei Renten. Rente in Deutschland und das Zweite wird auf ein Konto in England (Englischer Rente) ausgezahlt.

    Die Frage ist muss man beide Renten in die Steuer erklarung angeben?

    Da ein Rente in England Ausgezählt wird unterliegt es die Englischer Steuerrecht und in England ist dieser Rente Steuerfrei.

    Was ist den wenn das geld später auf ein Deutsche Konto überwiesen wird unterliegt es denn wieder der Deutschen Steuerrecht?

    Interessantes These

    Mfg.

    Brian

    • Offizieller Beitrag

    Um was geht es dir denn jetzt eigentlich?


    Zu Deiner Überschrift: Zuständig für Deine Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich erst einmal Dein Wohnstättenfinanzamt.


    Die Besteuerung richtet sich nach dem DBA.


    Und ansonsten auch einmal lesen: https://www.buhl.de/wiso-softw…p?search/&q=rente+england

  • Hallo Miwe4,

    Danke für dein Antwort.

    Wenn ein UK Rente in Deutschland Ausgezahlt wird den wird es Steuerpflichtig.

    Wird aber dieser Rente in England Ausbezahlt ist es Steuerfrei laut der UK Finanzamt.

    Liegt unter der Bemessungsgrenze.

    Muss man dieser UK Rente denn in die Steuer erklarung angeben?

    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe bisher noch keine Regelung kennengelernt, nach der es eine Rolle spielt, auf welches Konto bzw. an welches Institut in welchem Land die Zahlung erfolgt. Auch in DBAs habe ich so eine Vereinbarung noch nicht gesehen.


    Ob es nach dem DBA England in D einkommensteuerpflichtig ist oder dem Progressionsvorbehalt unterliegt, musst Du prüfen bzw. durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe prüfen lassen.


    Diverse Hinweis im Forum habe ich Dir ja oben bereits verlinkt. Die solltest Du natürlich alle einmal durchlesen oder zumindest überfliegen.

  • Da für in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige die Pflicht, alle Einkünfte weltweit anzugeben, würde ich hier auf "Nummer Sicher" gehen und die in England bezogenen Renten über die Anlage AUS angeben. Das Finanzamt prüft dann ja auch, was das DBA Großbritannien für Regelungen hat.