Steuererklärung für Gewinne/Verluste von Social Trading Plattformen

  • Hallo zusammen,

    seit diesem Jahr nutze ich die Tradingplattformen etoro und ayondo. Beide Unternehmen haben Ihren Sitz außerhalb von Deutschland. Die Konten werden in US Dollar geführt.

    Weiß jemand wie man die Gewinne/Verluste aus Socialtrading Transaktionen und anderen Aktien- und Devisentransaktionen in der Steuerklärung in der Anlage KAP eintragen muss und zu welchem Kurs die Gewinne/Verluste von USD in EUR umgerechnet werden ?

    Grüße

    James

  • Das sollte eigentlich aus der Steuerbescheinigung hervorgehen, die du von den entsprechenden Banken bekommst.

  • Das sollte eigentlich aus der Steuerbescheinigung hervorgehen, die du von den entsprechenden Banken bekommst.

    Von etoro und ayondo werden keine Steuerbescheinigungen ausgestellt. Man hat lediglich eine Liste mit allen Transaktionen, die man ausgeführt hat in der Währung USD.

  • Na dann viel Spaß beim Rechnen. Die Kurse wird man wohl zum Wertstellungstag umrechnen können. In der Anlage KAP kommt es dann drauf an, was für Papiere gehandelt wurden und ob schon ein Steuerabzug vorgenommen wurde oder Doppelsteuerabkommen bestehen.


    Da du ohne Steuerbescheinigung selbst für die Richtigkeit und Vollständigkeit deiner Angaben haftest, würde ich bei Einkünften über dem Sparerfreibetrag allerdings zum Steuerberater raten.


    Vielleicht hilft dir das hier auch weiter.

  • Nun, in der Anlage KAP gibt es mehrere Möglichkeiten. Hängt ja auch davon ab, wo die Geschäfte getätigt werden - du solltest dir hier vielleicht einmal Rat von fachlich zuständigen Leuten holen. Hier gibt es ja noch DBA etc., die unter Umständen beachtet werden müssen, mögliche Quellensteuerbelastungen etc. Das Eintragen dürfte dann das Einfachere werden.

  • Nun, in der Anlage KAP gibt es mehrere Möglichkeiten. Hängt ja auch davon ab, wo die Geschäfte getätigt werden - du solltest dir hier vielleicht einmal Rat von fachlich zuständigen Leuten holen. Hier gibt es ja noch DBA etc., die unter Umständen beachtet werden müssen, mögliche Quellensteuerbelastungen etc. Das Eintragen dürfte dann das Einfachere werden.

    Wen meinst du denn genau mit "fachlich zuständigen Leuten"? Finanzamt, Steuerberater?

  • Wen meinst du denn genau mit "fachlich zuständigen Leuten"? Finanzamt, Steuerberater?

    sorry dass ich antworte, aber ich kann nicht abschätzen wann @babuschka sich wieder einklinkt.


    "Steuerberater" wäre hier die richtige Definition.

    Wenn man jedoch einen "persönlich bekannten Sachbearbeiter" beim Finanzamt hat, könnte man auch mal den kontaktieren

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man jedoch einen "persönlich bekannten Sachbearbeiter" beim Finanzamt hat, könnte man auch mal den kontaktieren

    Durch seine Besteuerungsgrundlagen und deren steuerliche Würdigung muss der TE sich wohl oder übel selber quälen bzw. dies mit Unterstützung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Angriff nehmen. Der Bearbeiter im FA kann und darf dabei nicht helfen.