Berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Hallo,


    ich bin vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldepflichtig und habe jetzt gesehen, dass ich im letzten Quartal eine kleine Fehlbuchung hatte.

    Bei der letzen Umsatzsteuer- Voranmeldung habe ich dadurch € 0,65 zu viel Vorsteuer voraus bezahlt.

    Kann mir jemand sagen, ob es wegen diesen 65 Cent nötig ist, dass ich eine Berichtigte Umsatzsteuer Voranmeldung mache oder ob es reicht, wenn ich das bei der Jahres-Umsatzsteuer dann richtig stelle ?


    Herzlichen Dank!

  • Es gibt auch die Kleinbetragsverordnung - die ist in solchen Fällen hilfreich. Hier heisst es in $ 1 Abs. 2 Satz 1 KBV: Eine angemeldete Umsatzsteuervorauszahlung ..... wird von der Finanzbehörde nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten Steuer im Fall einer Abweichung zugunsten des Steuerpflichtigen mindestens 10 Euro oder im Fall einer Abweichung zuungungsten des Steuerpflichtigen mindestens 25 Euro beträt.