Hallo,
ich plane die Anschaffung eines Aktenschrankes für mein Arbeitszimmer. Da ich den Schrank gerne in den Niederlanden kaufen möchte, stelle ich mir nun die Frage was ich bei der Abschreibung als GWG zu beachten habe.
Konkret interessiert mich, ob bei der Betrachtung der 410,-€-Grenze
a) der Netto-Betrag (Kaufpreis abzüglich der niederländischen Umsatzsteuer) oder
b) der tatsächliche Kaufpreis ausschlaggebend ist?
Da ich mir die gezahlte Umsatzsteuer ja - soweit ich richtig informiert bin - über das Bundesamt für Steuern zurückholen kann, würde ich von Fall a) ausgehen.
Dementsprechend dürfte ich ja maximal 496,10€ bzw. 410,-€ ausgeben und entsprechend in diesem Jahr noch vollständig abschreiben.
Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen (z.B. aus eigener Erfahrung)?
Ich weiß, dass dies natürlich eine klassische Frage für einen Steuerberater ist. Aber ich gehe halt gerne ein bisschen vorbereitet in diese Gespräche, um die kostbare Zeit dort möglichst effektiv zu nutzen
Vielen Dank für Eure Hilfe!