Im EU-Ausland gekaufte Waren als GWG abschreiben - Betrachtung der Umsatzsteuer

  • Hallo,


    ich plane die Anschaffung eines Aktenschrankes für mein Arbeitszimmer. Da ich den Schrank gerne in den Niederlanden kaufen möchte, stelle ich mir nun die Frage was ich bei der Abschreibung als GWG zu beachten habe.


    Konkret interessiert mich, ob bei der Betrachtung der 410,-€-Grenze

    a) der Netto-Betrag (Kaufpreis abzüglich der niederländischen Umsatzsteuer) oder

    b) der tatsächliche Kaufpreis ausschlaggebend ist?

    Da ich mir die gezahlte Umsatzsteuer ja - soweit ich richtig informiert bin - über das Bundesamt für Steuern zurückholen kann, würde ich von Fall a) ausgehen.


    Dementsprechend dürfte ich ja maximal 496,10€ bzw. 410,-€ ausgeben und entsprechend in diesem Jahr noch vollständig abschreiben.


    Kann mir hier evtl. jemand weiterhelfen (z.B. aus eigener Erfahrung)?


    Ich weiß, dass dies natürlich eine klassische Frage für einen Steuerberater ist. Aber ich gehe halt gerne ein bisschen vorbereitet in diese Gespräche, um die kostbare Zeit dort möglichst effektiv zu nutzen :)

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo,


    du kaufst du für deinen Betrieb - hast du keine UStID? Diese gibst du dem niederländischen Lieferanten, dann erhältst du eine Rechnung mit Hinweis auf Ig Erwerb.

    Diesen buchst du zunächst auf ein "Waren-"konto für innergemeinschaftliche Lieferungen, dort wird dann Umsatzsteuer und Vorsteuer ausgewiesen (das ist ja das Wesen des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs).

    Dann kannst du den Nettobetrag vom Warenkonto umbuchen auf das GWG-Konto. Selbstverständlich gelten hier die Nettowerte.

    Holländische Steuer dürfte bei diesem Vorgehen überhaupt nicht anfallen - das wäre nur der Fall, wenn du für den Lieferanten ein Privatkäufer wärst. Dann kannst du dir die Steuer aber auch nicht mehr zurückholen! Die holländische Steuer kann in Deutschland nicht als Vorsteuer gebucht werden. Dann gälte als Grenze der Nettobetrag + 19% Umsatzsteuer, sprich 487,90 €.