Laptop für Fortbildung - wo eintragen?

  • Hallo allerseits,


    ich möchte einen Laptop, welcher ausschliesslich für eine Fortbildung angeschafft wurde, gern im Steuer-Sparbuch ansetzen. Bei Fortbildungskosten finde ich jedoch nur die Maske "Arbeitsmaterialien", welche auch keine Abschreibung zulässt (Laptop hat ca. 900 EUR gekostet). Muss ich das Gerät ebenda eintragen und eine per-Hand - Abschreibung vornehmen, oder muss ich es doch mit bei den Arbeitsmitteln unter Ausgaben zu L & G angeben?


    Gruss,

    WoKa

  • Danke für die schnelle Antwort, aber das mit der Suchfunktion hatte ich bereits probiert. Aus den gefundenen Threads wird die Antwort aber leider nicht zweifelsfrei klar. Viele der Forenten verweisen auf die Arbeitsmittel (also unter L&G), du/Sie selbst schriebst/schrieben aber unter diesem Link

    Zitat

    Ja und zeitanteilig im Kalenderjahr auch noch. Desweiteren einen etwaigen Anteil der Privatnutzung abgrenzen, da eine ausschließlich berufliche Veranlassung eines "Arbeitsmittels" detailliert begründet und nachgewiesen werden muss. Lässt sich aber alles auch schon im Forum nachlesen.

    als Antwort auf einen Forenten, welcher es offenbar händisch unter Fortbildungskosten- Arbeitsmaterial eintragen wollte.


    Ich bin also noch nicht wesentlich weiter... ;)


    VG,

    Wo-Ka

  • Ist das denn wirklich so kompliziert?

    Du hast in den Fortbildungskosten die Rubrik "Arbeitsmaterial". Dort kommst du zu einer Tabelle, die du indivuell befüllen kannst. Also gibst du für den Laptop ein z. B. Laptop, Kaufdatum xx.xx.2016, Afa für y Monate.

    Eine komfortable Aufteilung hättest du in den Werbungskosten bei den Arbeitsmaterialen, dann aber keine direkte Zuordnung zu den Fortbildungskosten.

  • Kompliziert ist das sicher nicht, ich wollte in Anbetracht der unterschiedlichen Suchergebnisse einfach gern eine konsitente Aussage zu meiner Frage. Die hast du mir nun gegeben und damit kann ich arbeiten.


    Dank & Gruss,

    Wo-Ka