Geschenke pauschal versteuern ohne Lohnkonto

  • Ich habe keine Mitarbeiter. Meinen Kunden schenke ich Pralinen zu Weihnachten und muss diese 30% pauschalversteuern, davon nochmal Lohnsteuer und Kirchensteuer.

    Wie bzw. wohin werden diese Beiträge nun abgeführt wenn ich kein Lohnkonto habe?


    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • Dort hast du doch keine Lohn-/Gehaltsabrechnung, mit der du eine Lohnsteueranmeldung machen könntest. Nein, gehe entweder auf Mein Elster oder - für mich einfacher - lade dir Elster Formular herunter (da hast du gleich eine Menge anderer Formulare), fülle offline aus und wenn alles richtig ist, kannst du über die dort vorhandene Elsterschnittstelle absenden.

  • Moin Tine,


    Die Geschenke an die Geschäftspartner sind natürlich völlig unabhängig davon, ob Du Mitarbeiter hast oder nicht - und natürlich kannst Du es ordentlich verbuchen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du die 35,- €-Grenze pro Kunde/Geschäftspartner nicht überschreitest, damit Du es als abziehbare Betriebsausgabe buchen kannst.

    Zuerst verbuchst Du das Präsent an sich auf das Konto 4631 Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG (bei SKR 04: 6611)

    Dann berechnest Du Dir die pauschalen Steuern inkl. Kirchensteuer und Soli und buchst sie auf das Konto 4632 Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig (bei SKR04: 6612)

    Um die Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben als solches zu erhalten, ist weiterhin die Liste der Beschenkten zu führen (§ 4 Abs. 7 EStG).Dem Finanzamt teilst Du das über eine Lohnsteuervoranmeldung mit, wie nesciens beschrieben hat.


    LG Chris

  • Thema verfehlt! denn

    Ich habe keine Mitarbeiter. Meinen Kunden schenke ich Pralinen zu Weihnachten und muss diese 30% pauschalversteuern, davon nochmal Lohnsteuer und Kirchensteuer.

    Wie bzw. wohin werden diese Beiträge nun abgeführt wenn ich kein Lohnkonto habe?


    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Tine will abführen (und melden), hat doch mit dem Buchen nichts zu tun!

  • Tine will abführen (und melden), hat doch mit dem Buchen nichts zu tun!

    Vielleicht wollte chris808 nur mal in Erinnerung rufen, darauf hinweisen, dass eine Aufzeichnungspflicht eine zwingende Voraussetzung zum steuerlichen Abzug ist.

    Diese Aufwendungen sind also auf einem gesonderten Buchhaltungskonto zu buchen und es sind Aufzeichnungen zu fertigen, aus denen ersichtlich ist, dass die 35 €-Grenze je Empfänger eingehalten wird.