verminderter Einstandskurs

  • Einige Aktiengesellschaften schütten ihre Dividenden aus Kapitalrücklagen aus, sodass die Dividende beim Aktienbesitzer steuerfrei bleibt. Im Gegenzug verringert sich der Einstandspreis in diesem Fall um die ausgeschüttete Dividende. Wenn ich die Dividende entsprechend als steuerfrei kennzeichne, wirkt sich das im Programm aber nicht auf den Einstandskurs aus.


    Kann mir jemand sagen, was ich falsch mache?

  • Eine Dividende vermindert aber nicht Deinen Einstandskurs sondern den aktuellen Kurs bzw. Wert des Unternehmens. Der Einstandskurs verändert sich nur, wenn das Unternehmen z.B. neue Aktien ausgibt.

  • Also, bis jetzt wurde mir von der Bank nach jeder Dividende der Einstandskurs vermindert. Da die Dividende ja aus der Kapitalrücklage gezahlt wird, macht das auch Sinn. Wenn man solche Aktien verkauft, errechnet sich der Veräußerungsgewinn dann auch aus der Differenz zum um die Dividende verminderten Einstandskurs, wodurch dann sozusagen die Dividende erst nachträglich bei Veräußerung beim Aktienbesitzer versteuert wird.

    Da dies durchaus auch bei Standardwerten wie z. B. Deutsche Post gängiges Verfahren ist, würde ich das also auch gerne in der Wertpapierverwaltung abbilden können.

  • Danke, das hatte ich noch nicht gesehen.


    Aber eigentlich von Programmseite aus sehr unbefriedigend gelöst, weil unnötige doppelte Arbeit für den Anwender, da bei der Eingabe der Dividende ja auch schon die Steuerbefreiung eingegeben wird.

  • Dieses Vorgehen ist mir nicht klar. Wenn du den Einstandspreis reduziert, reduzieren sich deine ursprünglichen Anschaffungskosten. Bei einem Verkauf musst du dann die Ausschüttung versteuern! Ich würde da vorher erst einmal eruieren, ob dies wirklich so ist. Nur dann würde die Reduzierung der Einstandskosten Sinn machen. Denn eigentlich sind diese Ausschüttungen steuerfrei, wenn ich nicht ganz irre.

  • Abgeschrieben bei Börse.de

    Im Körperschaftsteuergesetz, insbesondere § 27, ist geregelt, dass ein Unternehmen via steuerlichem Einlagenkonto Kapitalrücklagen bilden kann. Wenn diese Kapitalrücklagen aufgelöst werden, können sie als steuerfreie Dividende ausgeschüttet werden. Der Hintergrund ist dieser, dass es sich formal nicht um eine Ausschüttung aus dem operativen Gewinn (die zu versteuern ist) handelt, sondern um die Auflösung einer Kapitalrücklage. In dem Sinne handelt es sich um eine steuerfreie Dividende. In der Vergangenheit haben unter anderem die Deutsche Telekom und die Deutsche Post von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für den Anleger ist die Ausschüttung einer solchen steuerfreien Dividende natürlich zunächst sehr erfreulich: Denn es gibt eine Gutschrift, die nicht versteuert werden muss.

    Doch es gibt hier auch einen Nachteil einer solchen steuerfreien Dividende: Die Ausschüttung selbst ist zwar steuerfrei, jedoch wird der Einstandskurs der Aktie um die Höhe der erhaltenen Ausschüttung gemindert. Das hat solange keine Auswirkungen, wie der Anleger diese Aktie im Depot behalt. Verkauft er bzw. sie diese Position jedoch, dann kann sich der gesunkene Einstandskurs negativ auswirken. Denn bei einem Gewinn mit dieser Position wird dieser noch vergrößert, da der Einstandskurs verringert wurde. Der Kursgewinn muss dann entsprechend höher besteuert werden.