mehrere Kleinreparaturen auf einmal

  • Ich hätte da mal eine Frage, da ich mir in folgender Situation nicht sicher bin. In einer Wohneinheit sind auf einmal drei Rolladengurte von den Jalousien gerissen und ich habe von einem Fachunternehmen ein Angebot in Höhe von 275 EUR Brutto bekommen. Im MV ist eine Kleinreparturklausel vereinbart worden, siehe Screenshot im Anhang.


    Meine Frage ist nun folgende: wie kann ich die Kosten an den Mieter umlegen?


    - Soll ich das Unternehmen bitten mir drei einzelne Rechnungen auszustellen um drei Einzelfälle zu bilden und so die drei Rechnungen an den Mieter weiterlegen?

    - Soll bzw. darf ich eine Gesamtrechnung anfordern und diese dann komplett oder anteilig (100 EUR) an den Mieter umlegen?


    Anmerkung: Grundmiete= 480,00 EUR, eine Höchstgrenze von 200 oder 250 EUR wurde im MV nicht vereinbart, nur eine jährliche 8% Grenze

  • Hallo, du kannst diese Kosten so berechnen, dass du die Position nach Beleg buchst, dann wird nachgefragt, auf welchen Mieter dies gebucht werden soll. Dann erhalten alle zwar eine Information in ihrer Seite 2, doch nur bei dem Mieter sind die Kosten hinterlegt, der dies auch berechnet bekommen soll.

  • Wenn ich das also jetzt richtig verstanden habe, soll ich pro Jalousie eine Ausgabe als Kleinreparatur buchen, bzw den Gesamtbetrag für die drei Reparaturen splitten und somit die Komplettsumme in Höhe von 275 EUR an den Mieter weiterleiten.


    Hab ich das richtig verstanden?


    Darf ich die Kleinreparaturen nicht dem Mieter sofort nach Abschluss der Reparatur in Rechnung stellen? Muss ich es über die Nebenkostenabrechnung umleiten?

  • Maßgeblich ist die wirksame Klausel im Mietvertrag.

    Siehe auch unter mietrecht.org -

    http://www.mietrecht.org/klein…kleinreparatur-abrechnen/

    "5. Dem Mieter gegenüber abrechnen

    a) Die Kleinreparaturen dürfen nicht über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden, sondern müssen dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.

    b) Sinnvoll ist es, dem Mieter ein Anschreiben + Rechnungskopie der Reparaturkosten zukommen zu lassen, damit dieser einen Überblick über die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten hat und die Reparaturkosten unter Bezugnahme auf die Kleinreparaturklausel im bestehenden Mietvertrag in Rechnung zu stellen.

    c) Der Mieter bezahlt die Kosten der Kleinreparatur direkt an den Vermieter."