Ich hätte da mal eine Frage, da ich mir in folgender Situation nicht sicher bin. In einer Wohneinheit sind auf einmal drei Rolladengurte von den Jalousien gerissen und ich habe von einem Fachunternehmen ein Angebot in Höhe von 275 EUR Brutto bekommen. Im MV ist eine Kleinreparturklausel vereinbart worden, siehe Screenshot im Anhang.
Meine Frage ist nun folgende: wie kann ich die Kosten an den Mieter umlegen?
- Soll ich das Unternehmen bitten mir drei einzelne Rechnungen auszustellen um drei Einzelfälle zu bilden und so die drei Rechnungen an den Mieter weiterlegen?
- Soll bzw. darf ich eine Gesamtrechnung anfordern und diese dann komplett oder anteilig (100 EUR) an den Mieter umlegen?
Anmerkung: Grundmiete= 480,00 EUR, eine Höchstgrenze von 200 oder 250 EUR wurde im MV nicht vereinbart, nur eine jährliche 8% Grenze