Mieterverwaltung bei Sondereigentum

  • Hallo,

    benutze Hausverwalter bisher für Abrechnung von Mietwohnungen in Häusern, die mir ganz gehören. Habe aber jetzt Wohnungen als Sondereigentum innerhalb einer nicht von mir verwalteten WEG erworben. Da ich nichts in Foren gefunden habe, jetzt meine Frage: Wie verbuche ich meine Hausgeld-/Rücklagenbelastungen und wie rechne ich den Mieter ab. Ist es vielleicht einfacher ich nehme meine eigene Endabrechnung am Jahresende und benutze das Programm gar nicht (Programm benutzen wäre halt einfacher für meine Steueraufstellung).


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe

  • Das ist doch nun häufig der Fall. Du legst die Wohnung an und gibst einmal im Jahr die Werte der Hausverwaltung ein. Die gehen dann - soweit als Nebenkosten belastbar - dann an den Mieter weiter. Damit hast du sehr wenig Arbeit.

    Dein Hausgeld ist nicht an den Mieter zu verrechnen - das sind deine ureigenen Eigentümerausgaben. Verrechenbar sind nur die in der Abrechnung und im Mietvertrag aufgeführten einzelnen Kosten. Aber Achtung: oft weichen die Schlüssel im Mietvertrag mit denen in der Eigentümerabrechnung ab. Du kannst hier Probleme bekommen. Kläre das im Vorhinein, in dem du z. B. den Mietvertrag auf die Schlüssel laut Eigentümerabrechnung umstellt.