Rechtskostenrückerstattung, Mahngebühren und Zinsen

  • Hallo zusammen,

    leider spuckt google und andere Suchen nichts aus.

    Folgender Fall.

    Kunde zahlte nicht. Alle Mahnstufen durchgemacht, dann Anwalt, Betrag x umsatzsteuerfrei Bezahlt (Anwaltskosten), Vollstreckung, Rückzahlungen.


    Diese habe ich auf den Kunden gebucht. Nun bleibt Betrag Y übrig.

    Dieser setzt sich zusammen aus:

    - Mahngebühren

    - Rückzahlung der Anwaltskosten (Betrag X umsatzsteuerfrei)

    - Zinsen


    Ich habe die kleine Buchungsart Variante 2 in Wiso mein Büro.


    Frage;

    Wie buche ich die Mahnkosten, Rückzahlung der Anwaltskosten und der Zinsen

    Einmal editiert, zuletzt von nobbypc3 () aus folgendem Grund: nicht ganz klare Fragestellung

  • Hallo nobbypc3,

    Ich habe die kleine Buchungsart Variante 2 Wiso mein Büro.


    das sacht mir mal wenig da ich nicht mit mein Büro arbeite.


    Vielleicht helfen Dir die Buchungskonten im SKR 03 weiter:

    - Mahngebühren = Konto 4900 sonstige Betr. Aufwendungen (jedoch ohne USt.buchen)

    - Rückzahlung der Anwaltskosten = Rechts u. Beratungskosten 4950

    - Zinsen = 2110 Zinsen u. ähnliche Aufwendungen


    Gruß

  • Moin,


    m. W. ist die Variante 2 eher rudimentär, evtl. muss auf Variante 3 umgestellt werden (dazu würde hier schon einiges geschrieben).


    Zu Deiner Frage: wenn es um die Erstattung geht, würde ich die RA-kosten aufgrund des Saldierungsverbots auf das Konto "Schadensersatz", die Zinsen und Gebühren auf die "sonstigen betrieblichen Erträge" buchen.


    Viele Grüße

    Maulwurf