Ich habe eine größere Fußmatte als Ersatz für eine abgenutzte Fußmatte gekauft. Bei meinen Recherchen, ob die Kosten (ca. 50,00 €) umlagefähig sind, bin ich lediglich auf folgende Aussage gestoßen:
"Die Reinigung der in den Wintermonaten gemieteten Fußmatten durch einen Mattenreinigungsservice gehört zur Hausreinigung und kann auf die Mieter wie die Reinigung der Treppen umgelegt werden;
denn durch die Matten wird ein Teil an Nässe und Schmutz abgefangen, bevor er ins Haus gelangt und verringert so den eigentlichen Reinigungsaufwand. (LG Berlin,Az.67 S 239/06, aus: GE 2007, S. 1123)
Anmerkung:
Dem Urteil ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob nur die Reinigungskosten oder auch dieMietkosten umgelegt werden können. Insofern ist offen, ob der regelmäßige Ersatz abgenutzter
Fußmatten im Treppenhaus als Betriebskosten der Hausreinigung umgelegt werden kann."
Kennt jemand ein einschlägiges Gerichtsurteil oder eine belastbare Rechtsgrundlage?