hallo,
ich habe im sommer 2017 rückwirkend ab 1.8.2013 eine erwerbsminderungsrente von der DRV ausgezahlt bekommen. der gesambetrag beläuft sich auf ca. 21.500 euro, da ich 2013-2014 arbeitslos war, hat die DRV rund 6700 euro ans arbeitsamt erstattet und mir rund 14.700 euro überwiesen sowie ca. 1400 euro an zinsen gezahlt. letztere gelten ja nun als kapitalertrag, so habe ich sie auch im steuerprogramm eingetragen.
aber was ist mit den 21.500 euro? muss ich diese angeben oder den um das ALG gekürzten betrag von rund 17.000 euro? es gibt ja im steuerprogramm einmal das feld "rentenbetrag 2017 ohne zuschüsse und abzüge" und darunter das feld "höhe der nachzahlungen für mehrere jahre".
ich habe es jetzt so im www quergelesen, dass das zuflussprinzip gilt - so weit, so nachvollziehbar. aber wie sieht es mit der steuer für die jahre 2013 und 2014 aus? muss ich jetzt etwa die 6700 in diesem jahr versteuern UND eine steuernachzahlung für 2013 und 2014 leisten? schließlich müsste es ja nachträglich zu einer steuernachzahlung führen, wenn das ALG (nur progressionsvorbehalt) in eine rente (steuerpflichtig) umgewandelt wird. sollte es zu so einer nachberechnung kommen, wird es richtig kompliziert, da ich seinerzeit noch verheiratet war und wir zusammen veranlagt hatten.
was mir dazu noch aufgefallen ist: ich habe vor dem erscheinen des aktuellen steuerprogramms 2018 das ganze mal mit der vorjahresversion 2017 hochgerechnet. da wurde noch abgefragt, wie hoch der rentenbetrag 2014 war. in der neuen programmversion ist dieses feld nicht mehr enthalten.
es gibt ja auch eine bescheinigung der DRV für die steuer, die kann ich aber noch nicht anfordern und es geht hier schon um einen recht happigen betrag. natürlich möchte man dann recht zügig wissen, was da an steuern auf einen zukommt - und wenn jemand weiß, welche beträge ich in die beiden felder zur nachzahlung eingetragen muss, komme ich schon mal einen großen schritt weiter