Nachzahlung Erwerbsminderungsrente/Verrechnung mit ALG

  • Wobei ich immer noch das Problem mit der Aufrechnung ALG als nicht gelöst ansehe - das muss die DRV doch auch melden, sonst wird die Besteuerung in den Vorjahren nicht korrigiert.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Miwe,


    nein, das kann nicht sein, denn gebe ich das so ein, wäre die Nachzahlung laut Wiso-Programm komplett steuerfrei. Fände ich ja toll, aber wird nicht korrekt sein, denn, Zitat Buhl-Data:

    Rentennachzahlungen und Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen für frühere Jahre sind außerordentliche Einkünfte. Nach § 34 Abs. 1 EStG und nach R 34.4 EStR werden diese ermäßigt besteuert."

    Warum soll das nicht sein können. Das ist schlicht und einfach abhängig von den vorliegenden Besteuerungsgrundlagen und ergibt sich ganz leicht nachvollziehbar aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen.


    Demzufolge muss das ganze offenbar in der Anlage SO eingegeben werden.

    Nein, da hat die Rente/nnachzahlung rein gar nichts zu suchen. Die Bescheinigung der Rentenversicherung gibt Dir die Daten zwingend vor.


    Wobei ich immer noch das Problem mit der Aufrechnung ALG als nicht gelöst ansehe - das muss die DRV doch auch melden, sonst wird die Besteuerung in den Vorjahren nicht korrigiert.

    Das hat Clalinde m.E. selber formlos und mittels Vorlage der entsprechenden Gerichtsentscheidung zu erledigen.

  • Wobei ich immer noch das Problem mit der Aufrechnung ALG als nicht gelöst ansehe - das muss die DRV doch auch melden, sonst wird die Besteuerung in den Vorjahren nicht korrigiert.


    Für 2016 wurde das ganze bereits automatisch berichtigt und ohne mein Zutun berücksichtigt, wie ich dem aktuellen Steuerbescheid gerade entnehmen konnte. Für 2013 und 2014 wird dies dann wohl auch automatisiert im Rahmen der Übermittlung der Daten von der DRV an die Finanzverwaltung erfolgen, vermute ich. Dann wird das FA wohl so oder so auf mich mit einer Neuberechnung zukommen..?


    Ansonsten werde ich wohl abwarten müssen, was der Belegabruf der DRV-Daten ergibt. Also was die nun konkret an Daten übermittelt haben. Werde dann wieder Laut geben, falls Interesse am Ausgang der Geschichte besteht ;)

    • Offizieller Beitrag

    Für 2013 und 2014 wird dies dann wohl auch automatisiert im Rahmen der Übermittlung der Daten von der DRV an die Finanzverwaltung erfolgen, vermute ich.

    Ich an Deiner Stelle würde meinerseits aktiv auf das FA zugehen und das kurz formlos schriftlich erklären und belegen.


    Ansonsten werde ich wohl abwarten müssen, was der Belegabruf der DRV-Daten ergibt. Also was die nun konkret an Daten übermittelt haben. Werde dann wieder Laut geben, falls Interesse am Ausgang der Geschichte besteh

    Prima. Gerne.