Abschreibung und Nebenkosten bei Eigennutzung nach Vermietung

  • Hallo, ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Ich habe ein 2-Familienhaus, in dem beide Wohnungen seit Anschaffung 2010 vermietet waren, eine davon an meine Eltern.

    Mitte 2017 habe ich meinen Eltern ein Wohnrecht erteilt, sodass eine der beiden Wohnungen nicht mehr vermietet ist.

    Daher folgende Fragen:

    - Wie gehe ich mit all den Abschreibungen (für Haus, Anschaffungen etc.) vor, die in den Jahren zuvor schon begonnen hatten bzw. in der ersten Hälfte v. 2017 angeschafft habe?

    - Wie muss ich mit den Nebenkosten 2017 (Zinsen, Betriebskosten etc.) umgehen? Geht das nach Zeitraum, also 1.Jahreshälfte komplett, alle Rechnungen und Zahlungen der 2.Jahreshälfte nur noch zur Hälfte, also für die weiterhin vermietete Wohnung ansetzen?


    Vielen Dank schonmal für eure Unterstützung!!!

  • 2 Dinge solltest du hier beachten:


    1) ein Wohnrecht ist kein Nießbrauch, du kannst also bei Wohnrecht durchaus Miete nehmen. Wohnrecht heisst nur, dass du keine Kündigungsmöglichkeit hast. Habe ich selber in einem etwas längeren Schriftverkehr mit dem Finanzamt einer Immobilie durchexerziert, bis dieses das Mietverhältnis mit den Eltern trotz Wohnrechts endlich akzeptierten.

    2) Wo keine Einnahmen, da keine Ausgaben. D.h. ab Aufgabe des Vermietungswillens keine Betriebsausgaben mehr. Natürlich musst du noch eine Nebenkostenabrechnung für deine Eltern bis Ende des "Miet"verhältnisses machen, danach geht es dann zu deinen Lasten.

    • Offizieller Beitrag

    Habt Ihr Euch denn wenigstens einmal vorab bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorab zu den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beraten lassen?

  • 2 Dinge solltest du hier beachten:


    1) ein Wohnrecht ist kein Nießbrauch, du kannst also bei Wohnrecht durchaus Miete nehmen. Wohnrecht heisst nur, dass du keine Kündigungsmöglichkeit hast. Habe ich selber in einem etwas längeren Schriftverkehr mit dem Finanzamt einer Immobilie durchexerziert, bis dieses das Mietverhältnis mit den Eltern trotz Wohnrechts endlich akzeptierten.

    2) Wo keine Einnahmen, da keine Ausgaben. D.h. ab Aufgabe des Vermietungswillens keine Betriebsausgaben mehr. Natürlich musst du noch eine Nebenkostenabrechnung für deine Eltern bis Ende des "Miet"verhältnisses machen, danach geht es dann zu deinen Lasten.

    Hallo nesciens,


    vielen Dank für deine Antwort! Wir haben notariell vereinbart, dass ich keine Miete nehmen werde, also entfällt Option 1in meinem Fall.

    Wie gehe ich denn mit Abschreibungen um, die schon vor 2017 anfingen? Kann ich die nur für die erste Jahreshälfte ansetzen?


    Viele liebe Grüße zurück aus dem Süden in den Süden! :)

  • Wir haben notariell vereinbart, dass ich keine Miete nehmen werde

    Damit ist klar - du verzichtest freiwillig auf Einnahmen, kannst also ab Zeitpunkt Gültigkeit des Wohnrechtes keine Kosten und damit auch keine Abschreibungen mehr geltend machen. du bleibst also auf einem Batzen Kosten sitzen, die steuerlich keinerlei Auswirkungen mehr haben.


    Nicht umsonst raten wir hier immer wieder, vor so weitreichenden Entscheidungen auch steuerliche Beratung einzuholen. Der Notar ist hierzu nicht verpflichtet.

    • Offizieller Beitrag

    Habt Ihr Euch denn wenigstens einmal vorab bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe vorab zu den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beraten lassen?

    Hallo miwe4, leider nein...

    Da hast Du leider an der falschen Stelle gespart.