Abrechnung des Hausverwalters

  • Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung für die ich von der Hausverwaltung jährlich eine Abrechnung erhalte. In dieser sind bereits alle Anteile der Kosten auf die Wohnung umgelegt.


    Leider habe ich im WISO Vermieter (Mac) keine Möglichkeit gefunden, diese Abrechnung zu übertragen. Kann mir hier vielleicht jemand einen Tipp geben? Vielen Dank.

  • Wie willst du diese HV Daten übernehmen? Per Hand oder Datei? Per Datei wird es wohl nicht funktionieren, per Hand dagegen schon.


    Da der Vermieter nicht für eine WEG geeignet ist, du aber aus der Abrechnung evtl. Daten mit übernehmen willst, geht das nicht, dafür müsstest du die Hausverwalter Variante nutzen.

  • Das geht doch ganz einfach, natürlich nur per Hand. Ich kenne noch keinen WEG-Verwalter, der eine Hausgeldabrechnung per Datei an dei Eigentümer gibt.


    Ich nehme die Verwalterabrechnung als Rechnung und gebe die einzelnen Posten ein (mein Anteil). Die Gesamtkosten bleiben unberücksichtigt. Da bei dieser Wohnung ja nur eine Wohnung zur Verteilung kommt, ist der Verteilungsschlüssel immer 100%. Die Verwalterabrechnung wird in den für den Mieter relevanten Teilen der Nebenkosten- und Heizkostenaberechnung beigelegt. Mache dies schon seit Jahren und noch keine Klagen von Mietern gehört.


    Du hast nur ein Problem, wenn dein Mietvertrag andere Umlageschlüssel vorsieht als die Eigentümerabrechnung (z. B. Personen statt ME). Da musst du mit deinem Mieter sprechen.

  • Das geht doch ganz einfach, natürlich nur per Hand. Ich kenne noch keinen WEG-Verwalter, der eine Hausgeldabrechnung per Datei an dei Eigentümer gibt.


    Ich nehme die Verwalterabrechnung als Rechnung und gebe die einzelnen Posten ein (mein Anteil). Die Gesamtkosten bleiben unberücksichtigt. Da bei dieser Wohnung ja nur eine Wohnung zur Verteilung kommt, ist der Verteilungsschlüssel immer 100%. Die Verwalterabrechnung wird in den für den Mieter relevanten Teilen der Nebenkosten- und Heizkostenaberechnung beigelegt. Mache dies schon seit Jahren und noch keine Klagen von Mietern gehört.


    Du hast nur ein Problem, wenn dein Mietvertrag andere Umlageschlüssel vorsieht als die Eigentümerabrechnung (z. B. Personen statt ME). Da musst du mit deinem Mieter sprechen.

    Hallo Babuschka,


    bin auch gerade dabei mich in die Nebenkostenabrechnung einzuarbeiten. Erstelle im Moment meine erste Abrechnung. Jetzt lese ich so ein bisschen im Forum und versuche mir einen Überblick zu verschaffen.


    Hab jetzt Deine oben zitierte Mitteilung gelesen und komme in's Grübeln. In's Grübeln deshalb weil ja auf der Abrechnung eigentlich die Gesamtkosten auch hingehören. Dadurch dass MEA irgendwo erfassbar sind muss das Programm danach doch den genauen Teil des Mieters dann selbständig ausrechnen.


    Blicke daher jetzt nicht mehr so richtig durch.


    Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.


    domme

  • Hab jetzt Deine oben zitierte Mitteilung gelesen und komme in's Grübeln. In's Grübeln deshalb weil ja auf der Abrechnung eigentlich die Gesamtkosten auch hingehören. Dadurch dass MEA irgendwo erfassbar sind muss das Programm danach doch den genauen Teil des Mieters dann selbständig ausrechnen.

    Nein, es gehören nur deine Kosten als Eigentümer der Wohnung in die Abrechnung mit dem Mieter! Die Kosten der anderen Eigentümer gehen deinen Mieter überhaupt nichts an! Du kannst deine Kosten belegen durch die Abrechnung für deine Wohnung - wenn der Mieter Belege sehen will, musst du diese von der Verwaltung kopieren lassen (kostenpflichtig für den Mieter) und ihm diese vorlegen. Aber deine Abrechnung (+ Grundsteuer und möglicherweise Versicherung) sind zunächst einmal deine "Belege".

  • Zitat

    Du hast nur ein Problem, wenn dein Mietvertrag andere Umlageschlüssel vorsieht als die Eigentümerabrechnung (z. B. Personen statt ME). Da musst du mit deinem Mieter sprechen.

    Das kann man zum Glück in der Regel vermeiden, indem man den Mietvertrag sinnigerweise so aufsetzt, dass der von der WEG vereinbarte Schlüssel auch für den Mieter relevant ist.

    Zweite Ergänzung: Die Nebenkosten werden natürlich dann so durchgereicht wie sie dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden, in der Regel also nach Abflussprinzip, nicht nach Leistungsprinzip. Wenn der Mieter viele Jahre dort wohnt, ist das kein Problem, weil sich durch das Abflussprinzip hauptsächlich die Zuordnung ändert und Kosten dann ggf. erst im Folgejahr fällig werden. Vielleicht macht es Sinn, die Abrechnung nach Abflussprinzip bei den Nicht-Heizkosten im Mietvertrag zu vereinbaren. Ob so eine Klausel gültig wäre, weiß ich allerdings nicht...:/