Zwei unterschiedliche Gewinnangaben?

  • Hallo,


    ich bin freie Journalistin und habe nun die EÜR für 2017 abgeschlossen, da keine Buchungen mehr anstehen. Das seltsame daran: Es erscheint im Feld Gewinnermittlung ein niedrigerer (korrigierter) Gewinn als im grün hinterlegten Feld oben rechts. Wie kann das sein? Die Differenz ist mit ca. 3.700 Euro nicht unerheblich. Klicke ich aber auf das grüne Feld mit dem Gewinn, fehlt der Betrag in der Übersicht, die dann angezeigt wird.


    Ich vermute, das hängt mit dem pauschalen Vorsteuerabzug zusammen (beträgt in meinem Fall 4,8 Prozent vom Umsatz bzw. ca. 2900 Euro, gemäß meiner Rechnungen sind es knapp 500 Euro). Da das Programm diesen Betrag nicht automatisch berücksichtigt hat, habe ich den Wert "gezahlte Vorsteuerbeträge" korrigiert und entsprechend höher fallen dann auch die Betriebsausgaben im Eingabefenster aus. Auch wird meine Korrektur nicht bei der Umsatzsteuererklärung berücksichtigt und ich soll demnach eine hohe Nachzahlung leisten. Und wenn ich auf "Auswertungen" klicke, taucht wieder der zu niedrige Vorsteuerbetrag auf.

    Wie muss man das ganze denn nun korrekt eingeben und wie kann es sein, dass ich zwei unterschiedliche Ergebnisse zum Gewinn auf einer Seite zu sehen bekomme und letztlich anders weitergerechnet wird?


    Danke für Eure Unterstützung!

  • Hallo,


    wenn du einmal sagen würdest, in welchem Modul du dich bewegst, könnte man sich dies vielleicht ansehen. Ich vermute sehr stark, dass du im Modul Einkommensteuererklärung bist und dort bei der freiberuflichen Tätigkeit deine EÜR eingetippt hast. Dann erscheint aber oben rechts deine gesamte Steuerlast oder -erstattung, nicht dein Gewinn! Das sind zwei völlig unterschiedliche Zahlen. Du hast sicher noch nicht die notwendigen anderen Eingaben gemacht.


    Mit dem pauschalen Vorsteuerabzug hat dies sicher nichts zu tun - der wird in der EÜR erfasst, je nach Zahlungszeitpunkt dieses oder nächstes Jahr. So einfach solltest du diesen Betrag auch nicht korrigieren, hier dürfen nur tatsächlich gezahlte Beträge erscheinen bei einer EÜR - "Soll-"zahlen haben hier nichts zu suchen.

  • Hallo,


    ich bin im EÜR-Modul unterwegs....Import ins Steuerprogramm habe ich noch nicht gestartet, weil mir das ganze ja fehlerhaft vorkommt...


    Hilft das weiter für einen Rat?

    • Offizieller Beitrag

    Die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen hat keinerlei Auswirkung auf die EÜR. Da taucht die tatsächlich gezahlte und gebuchte USt auf. Auf das Ergebnis der EÜR hat das aber keinerlei Auswirkung, da der Bruttobetrag der Betriebsausgaben ja identisch bleibt.


    Wenn Du Dich hier auf Ergebnisse und Meldungen in Masken beziehst, solltest Du auch entsprechende bereinigte Screens anhängen. Nur so kann man sich ein genaues Bild machen und nicht nur raten.

  • Jetzt weiß ich, was du meinst - danke. Der Unterschied kann z. B. aus dem Kauf von Anlagevermögen resultieren, bei dem ja nur die Abschreibungen in der EÜR wirksam werden. Kann auch in deiner Korrektur der gezahlten Umsatzsteuerbeträge liegen, oder an einem IAB oder ....

  • Hallo,


    babuschka: Ich habe bloß einen gebrauchten Laptop im Anlagevermögen, der mit 267 Euro abgeschrieben wird. Kein IAB oder ähnliches, da für mich nicht relevant. Daran kann es also nicht liegen :(


    miwe4: Screenshot anbei....bei den Betriebsausgaben habe ich die pauschale Vorsteuer im Feld "gezahlte Vorsteuerbeträge" eingegeben. Klicke ich dann weiter auf Auswertung, Umsatzsteuererklärung etc., ist dieser Betrag wieder verschwunden und es taucht nur die tatsächliche Vorsteuer auf.


    Es muss doch eine Möglichkeit geben, dem Programm mitzuteilen, dass dieser pauschale Vorsteuerabzug in Höhe von 4,8 Prozent gewählt wurde? Nur so kann dann doch eine korrekte Umsatzsteuererklärung erzeugt werden?

    • Offizieller Beitrag

    das hängt mit dem pauschalen Vorsteuerabzug zusammen (beträgt in meinem Fall 4,8 Prozent vom Umsatz bzw. ca. 2900 Euro

    Du meinst aber hoffentlich "vom Netto-Umsatz", oder?


    bei den Betriebsausgaben habe ich die pauschale Vorsteuer im Feld "gezahlte Vorsteuerbeträge" eingegeben.

    Die VorSt nach Durchschnittssätzen i.S. § 23 UStG hat nichts in der EÜR zu suchen! Da hatte ich aber auch oben bereits darauf hingewiesen. Da taucht nur die tatsächliche USt nach Belegen auf. Ist verwirrend, ist aber so. Du kannst schließlich nichts als Betriebsausgaben abziehen, was Du gar nicht gezahlt hast.


    Nach Übernahme der EÜR-Daten in die USt-Erklärung, musst Du dem Programm zur Vorsteuer entsprechend erklären, dass Du die VorSt nach Durchschnitssätzen i.S. § 23 UStG wählst und dies entsprechend berechnet sowie natürlich ändern/eintragen.

    Eventuell musst Du da dann weiter oben auch noch die tatsächliche VorSt aus den gebuchten Belegen korrigieren. Musst Du aber selber mal probieren, wie das nach der Datenübernahme aus der EÜR aussieht. Da ich selber nicht buche, habe ich das noch nie probiert.

  • Hallo,


    ich habe jetzt wie eben gezeigt den Wert für den pauschalen Vorsteuerabzug in das entsprechende Feld eingetragen. Meines Erachtens müsste das ganze dann so stimmen - was die Umsatzsteuererklärung angeht.


    Offenbar muss man also in diesem besonderen Fall von Hand "nachbessern", das hätte ich so nicht vermutet ;)


    Danke für die Unterstützung!