Berufsgenossenschaften (BG), die nicht am Verfahren zum DGUV-Stammdatenabruf teilnehmen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    derzeit sind der DGUV-Stammdatenabruf der Gefahrtarifstellen und die Übertragung des Lohnnachweises ja wieder Thema. Es gibt einige Berufsgenossenschaften, die an diesem Verfahren nicht auf elektronischem Wege teilnehmen, für die also die Daten weiterhin händisch in den Parametern zu hinterlegen sind. Derzeit möchte unser Lohnprogramm (WISO Unternehmer und WISO Lohn & Gehalt) auch für diese BGen einen Stammdatenabruf, vorher lässt sich der Monatsabschluss nicht durchführen.


    Für diese Fälle arbeiten wir aktuell an einem sehr kurzfristigen Update. Bis zur Veröffentlichung bitten wir noch um ein klein wenig Geduld.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    ich wünsche Ihnen und allen Anwesenden ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!


    Zunächst ein Hoch, hoch, hoch auf die Unternehmer-Software. Sie hat alles, was man benötigt!



    Können Sie bitte schreiben, wann mit dem Update schätzungsweise zu rechnen ist? Uns belastet der Software-"Fehler" sehr, denn der Monat Dezember kann nicht abgeschlossen werden. Es können keine Lohnbescheinigungen erstellt und keine LSt.-Anmeldungen verschickt werden. Ausgeschiedene Mitarbeiter sind aber auf die zeitnahe Ausstellung der Lohnbescheinigung für 12/17 angewiesen, da z.B. die Agentur f. Arbeit diese einfordert..


    Besten Dank im Voraus.


    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo cavalorn,


    auch Ihnen ein gutes neues Jahr und Dank für Ihre lobenden Worte für unsere Software!


    Die neue Programmversion kommt zeitnah und rechtzeitig vor den Terminen für die Übertragungen des Januars (letzter Tag für die Übermittlung der Beitragsnachweise im Januar ist der 24.01.2018).


    Die Lohnsteuervoranmeldung für den Dezember 2017 kann auch erstellt und übertragen werden, wenn der Lohnmonat Dezember noch nicht abgeschlossen ist. Im Prinzip gilt das auch für die Lohnsteuerbescheinigung für 2017. Bei Letzterer würde ich aber tatsächlich empfehlen, bis nach dem Abschluss des Lohnjahres 2017 zu warten. Eine Anleitung zur Erstellung der Beischeinigungen haben wir übrigens in dieser FAQ bereitgestellt: https://www.buhl.de/faqs.html?article=1703


    Und noch ein letzter Punkt: Zur Erstellung der SV-Jahresmeldung (Meldegrund 50) gibt es ebenfalls eine FAQ: https://www.buhl.de/faqs.html?article=407


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    ich habe gerade versucht, die Lohnsteueranmeldung für das 4. Quartal 2017 zu übertragen, was ja angeblich funktionieren soll. Tut es aber nicht, ich bekomme folgende Fehlermeldung:


    Ein Fehler ist aufgetreten!

    Die Werte für die Lohnsteueranmeldung können nicht berechnet werden, da folgende Abrechnungen fehlerhaft sind:

    ⦁ Mitarbeiter-Nr. 16, Abrechnung 12.2017

    ⦁ Mitarbeiter-Nr. 19, Abrechnung 12.2017

    ⦁ Mitarbeiter-Nr. 20, Abrechnung 12.2017

    ⦁ Mitarbeiter-Nr. 3, Abrechnung 12.2017.

    Leiten Sie diese Information, entsprechend Ihrer Unternehmensstruktur, z. B. an Ihren Vorgesetzten oder Systembetreuer (Administrator) weiter.


    Vor dem letzten Update war noch alle ok, jetzt kann ich die Lohnsteueranmeldung nicht übertragen. Es ist also NICHT ausreichend, wenn das Update erst zum 24.01.2018 kommt. Was nun????


    Hier noch die Fehler, die jedem der oben genannten Mitarbeiter angezeigt werden (ich habe auch noch das erweiterte Fehlerprotokoll hierzu gespeichert, falls das hilfreich ist.


    1. Die Nettolohnberechnung ist nicht gültig, da Fehler vorlagen.

    2. Für das Jahr 2017 ist noch kein Stammdatenabruf durchgeführt worden. Starten Sie den Assistenten ... (Assistent meldet aber, dass keine Daten zum Übertragen vorhanden sind!!!!).


    Und wie gesagt, der Fehler trat erst NACH dem letzten Update auf, vorher war alles ok und auch die Beitragsnachweise für Dezember konnten ohne Probleme versandt werden.


    Gruß

    Gisela

  • Hallo,


    ich möchte mich hier für die Benachrichtigungen einklinken.

    Habe ebenfalls dieses Problem (gefühlt jedes Jahr auf's Neue mit Buhl).


    Neben der Frist, gilt es ja auch noch die Daten der Abrechnung einzupflegen. Ein zeitnaher Workaround wäre daher schon wünschenswert.

    Gerade Gartenbetriebe, wie bei mir, haben ja nicht gerade wenig Beschäftigte.


    MfG

    Mike Thelen

  • Moin moin,

    gibt es bei euch schon etwas neues? Das Update ist ja nun da...

    Bei mir hat das Einspielen der neuen Version geklappt, jedoch bleibt der alte Fehler... Der Monat ist rot hinterlegt, es wurde noch kein Stammdatenabruf durchgeführt (wie auch...).


    Beim Installieren von Build 5837 konnte man sich ein ein .html anzeigen lassen, in dem nicht nur die Änderungen angezeigt, die das letzte Build mit sich brachte, sondern auch die der vorherigen Versionen. Demnach war die Änderung, die den elektrischen Lohnnachweis betrifft, bereits Inhalt von Build 5834.


    Bei der Hotline ist leider kein Durchkommen...

    Weiß jemand von euch, wo man nun einstellen kann, dass die BG nicht am Verfahren teil nimmt?

    Danke im Voraus!


    Viele Grüße

    cavalorn

  • Bei der Hotline ist leider kein Durchkommen...

    Weiß jemand von euch, wo man nun einstellen kann, dass die BG nicht am Verfahren teil nimmt?


    Bitte auch darum wo man das einstellen kann.


    Kann keinen Abschluss 2017 machen weil 2016 wegen falscher BG ROT ist.


    2016 ist längst abgeschlossen und manuell an die BG übermittelt worden.


    HILFE

  • Hi,


    dito, nichts geht. Auch nach dem Update keine Möglichkeit des Jahreswechsels. Die groß angekündigte Lösung des Problems wurde in den Hinweisen zum Patch auch nicht näher erläutert.


    Ich soll die Daten 2017 senden (was ich ja nicht muss), außerdem kann ich ja keine Daten senden, weil das Programm meldet, dass keine Daten zum Versand vorliegen. Ein Stammdatenabruf ist somit gar nicht möglich.


    Jemand noch eine Idee?

    Das sind doch keine abnormen Sachlagen. Wieso läuft soetwas nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    im letzten Update 18.0.5837 ist eine Liste von Berufsgenossenschaften (BG) hinterlegt, die nicht am Verfahren teilnehmen und für die das Programm demzufolge keinen Stammdatenabruf verlangt. Anscheinend fehlt in dieser Liste eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die ggf. per Update nachgepflegt wird.


    Nimmt Ihre BG nicht am elektronischen Verfahren teil, und der Monatsabschluss gelingt dennoch nicht unter Verweis auf den fehlenden Stammdatenabruf, erstellen Sie bitte zunächst über "Datei > Datensicherung > Bereitstellen" eine Mandantenspezifische Vollsicherung. Anschließend klicken Sie im Bereich "Personal" auf "Übergeben/Auswerten > Abrechnung > Für alle Monate durchführen" und führen den Assistenten aus. Prüfen Sie anschließend erneut die Programmmeldung.


    Wird weiterhin auf den Stammdatenabruf verwiesen, prüfen Sie bitte unter "Start > Parameter > Abrechnung > Betriebsstätte > Hauptbetrieb" unter dem Reiter "Berufsgenossenschaft" links bei "BG -Vorgaben" und per Doppelklick auf den Eintrag von 2017, ob dort das Von-Datum und das Bis-Datum eingetragen ist und ob Gefahrtarifstellen vorhanden sind. Ist das der Fall, verlassen Sie die Parameter und prüfen die Eintragungen im Bereich "Erfassung" in den ggf. rot angezeigten Monaten. Öffnen Sie dazu den frühesten roten Monat, löschen ggf. die vorhandenen Einträge zu Gehalt, Stundenlohn etc. und fügen sie neu ein. Tragen Sie in der Spalte "Veranlagte BG" und "Veranlagte GTS" die korrekten Werte ein und schließen das Fenster. Sofern der Monat anschließend nicht mehr rot angezeigt wird, führen Sie die Schritte bitte auch bei den restlichen rot markierten Monaten durch.


    Beziehen sich die Programmmeldungen nicht auf eine BG, die nicht am Verfahren teilnimmt, liegen die Ursachen an anderer Stelle. Hierzu empfehle ich unsere FAQs https://www.buhl.de/faqs.html?article=1978 oder auch https://www.buhl.de/faqs.html?article=1975 auf unserer FAQ-Seite https://www.buhl.de/faqs.html?category=260.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    können Sie bitte schreiben, ob die SVLFG (Betriebsnummer 08270878) in der Liste hinterlegt ist? Kann man irgendwie den Inhalt der Liste einsehen und ggf. irgend eine andere BG (die auch nicht am Verfahren teilnimmt aber in der Liste steht) im Programm hinterlegen? Danke im Voraus!

  • Hurra!

    An alle SVLFG-Abhängigen:


    Ich konnte dieses rot echt nicht mehr sehen... seit Ende Dezember nur noch Fehler, Fehler, Fehler (obwohl es eigentlich nur einen Fehler gab).


    Das Protokoll, das Herr Diel weiter oben eingestellt hat, wandelt das Programmrot in ein beruhigendes und augenschonendes Weiß!


    Zitat

    Nimmt Ihre BG nicht am elektronischen Verfahren teil, und der Monatsabschluss gelingt dennoch nicht unter Verweis auf den fehlenden Stammdatenabruf, erstellen Sie bitte zunächst über "Datei > Datensicherung > Bereitstellen" eine Mandantenspezifische Vollsicherung. Anschließend klicken Sie im Bereich "Personal" auf "Übergeben/Auswerten > Abrechnung > Für alle Monate durchführen" und führen den Assistenten aus. Prüfen Sie anschließend erneut die Programmmeldung.

    Das hat funktioniert. Die SVLFG mit der Nr. 08270878 ist also inzwischen berücksichtigt!

    Dann mal sehen, ob der JA im Lohnmodul klappt...

  • Wenn dieses Problem nicht schon vor einem Jahr aufgetreten wäre, wäre ich jetzt nicht so aufgebracht. Da der Stammdatenabruf bei der SVLFG immer noch vom Programm für den Jahresabschluss verlangt wird, sitze ich hier auf heißen Kohlen. Auf das Problem habe ich den Support schon Anfang des Monats hingewiesen...


    Langsam beschleicht mich das Gefühl, vom Support nicht ernstgenommen zu werden.


    Die Durchführung des Workarounds von Herrn Diehl sollte man Buhl in Rechnung stellen. Der Monatswechsel klappt aber trotzdem nicht.

  • Bei mir hat der Monatswechsel bzw. Jahreswechsel geklappt. Nur der Januar '18 ist rot weil noch keine Abrechnungsdaten (Bruttolohn) bei den Mitarbeitern, die Lohn statt Gehalt erhalten, hinterlegt sind.


    Wollen wir das Problem gemeinsam angehen?

    So à la was steht bei euch, was steht bei mir...? Oder denkt ihr, es ist nicht zielführend und wir ramschen nur den Thread voll?

  • Das ist kein Problem. Ich hatte bis vorhin mit Dezember 2017 und dem Jahreswechsel zu tun. Ich hab dann nochmal auf "Abrechnungen prüfen" geklickt und da hat das Programm natürlich noch keine Werte für Januar 2018 und zickt deshalb rum.. Aber das erledige ich morgen oder übermorgen...

    Wie gesagt, bei mir ist jetzt alles wieder paletti. Sehr seltsam, dass es bei anderen Nutzern, die bei der SVLFG sind, nicht geht :/

  • Es hat wohl den Anschein, dass das Update die Datenbank mit den BGs durcheinander gewürfelt hat. Seit Jahr und Tag bin ich bei der SVLFG, Standort Hannover, versichert. Läßt man sich die BG-Abrechnungsliste für 2017 anzeigen, dann bin ich einmal SVLFG, Standort Kiel, ein weiteres Mal UK Sachsen aus Meißen. Anscheinend muss man bei der Buhl-Software x-mal den Stammdatenabruf auslösen bis man durch Zufall bei der richtigen und in den Stammdaten eingegebenen BG versichert ist.


    Mir fehlen die Worte...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    der aktuelle Stand der Dinge: Die SVLFG ist in der Liste der Ausnahmen, also der BGen, die nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen, enthalten. Das Programm möchte dennoch in den meisten Fällen den Stammdatenabruf haben. Wir prüfen gerade die Ursache. Bis morgen 24.01.2018, wenn die Beitragsnachweise für den Januar zu übertragen sind, werden wir jedoch kein Update mehr veröffentlichen können. Statt direkt aus dem Lohnprogramm heraus die Beitragsnachweise zu übertragen, empfehlen wir den betroffenen Kunden, die Daten für diesen Monat ggf. manuell über sv.net zu übermitteln.


    Um die Beträge der Beitragsnachweise angezeigt zu bekommen, ist zumindest der Wechsel vom Dezember 2017 in den Januar 2018 notwendig. Für diesen Fall gibt es den im Folgenden beschriebenen Work-around. Dabei wird das Häkchen für die Übertragung von SV- und UV-Meldungen direkt aus dem Programm heraus entfernt. Anschließend ist der Monatswechsel möglich, da das Programm von der manuellen Abwicklung des Stammdatenabrufs und der SV-Übertragungen ausgeht. Nach dem Jahreswechsel kann das Häkchen dann wieder gesetzt werden. Allerdings kann der Monat Januar 2018 dann noch nicht bearbeitet werden, weil dafür der Stammdatenabruf für das Jahr 2018 vom Programm verlangt wird. Zwar könnte man das Häkchen für die Übertragung der Daten auch noch im Januar ungesetzt lassen. Das wäre aber natürlich keine dauerhafte Lösung, zumal die Übertragung der Beitragsnachweise aus dem Programm ohne Haken nicht möglich ist.


    Hier der Work-aorund, um zumindest das Lohnjahr 2017 abzuschließen:

    1. Erstellen Sie über "Datei > Datensicherung > Bereitstellen" zunächst eine Mandantenspezifische Vollsicherung.
    2. Klicken Sie bitte auf "Datei > Aktuelle Firma/Filiale/Mandant > Mandant bearbeiten", öffnen Ihre Firmenstammdaten und wählen den Reiter "weitere Angaben". Dort ist weiter unten das Häkchen gesetzt bei "Lohn: DEÜV - / Übermittlung Beitragsnachweis Einstellungen". Merken und notieren Sie sich bitte das Datum bei "Startdatum".
    3. Um das Häkchen zu entfernen, wählen Sie weiter oben im Fenster direkt oberhalb des Reiters "Arbeitsagentur" den "Typ" "Meine Testfirma" und "Speichern & Schließen" dann das Fenster.
    4. Öffnen Sie die Firmenstammdaten erneut. Prüfen Sie bitte, ob nun das Häkchen entfernt ist. Ist das der Fall, stellen Sie den "Typ" bitte wieder um auf "Meine Firma" und speichern den Datensatz wieder. Das dabei erscheinende Fenster "Wollen Sie Ihre Eingaben erneut prüfen" schließen Sie bitte mit "Nein".
    5. Führen Sie nun den Monatsabschluss für Dezember 2017 wie gewohnt durch. Sofern noch Lohnmonate rot angezeigt werden, klicken Sie zuvor im Programm bitte auf "Übergeben/Auswerten > Abrechnung > Für alle Monate durchführen".
    6. Befindet sich das Programm im Lohnmonat Januar 2018, setzen Sie wieder das Häkchen in den Firmenstammdaten bei "Lohn: DEÜV - / Übermittlung Beitragsnachweis Einstellungen". Als Startdatum geben Sie bitte unbedingt den 01.01.2018 ein.

    Anschließend ist der Lohnmonat Januar 2018 zwar rot, die Werte für die Beitragsnachweise lassen sich aber berechnen und dann, wie oben erwähnt, per sv.net manuell übermitteln. Sobald uns hier eine dauerhafte Lösung vorliegt, werden wir die hier veröffentlichen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel