Berufsgenossenschaften (BG), die nicht am Verfahren zum DGUV-Stammdatenabruf teilnehmen

  • Also ich bin bei der BG Verkehr. Bei mir kann ich den GTS nichts eintragen. ohne den komme ich nicht weiter. im Jahr 2017 steht sie richtig drin. im Jahr 2018 ist kein GTS hinterlegt. und man kann auch nicht dort eintragen. Komme da einfach nicht weiter.

  • Moin,


    seit Wochen habe ich den Support auf den SVLFG-Fehler hingewiesen und bin immer auf Updates vertröstet worden. Bei den mir zugesendeten Standardantworten des Supports zum Stammdatenabruf wurde ich das Gefühl nicht los, dass Buhl ganz fest davon ausgeht, dass das Programm alles richtig macht, nur ich als Benutzer würde es nicht richtig bedienen. Doch die Einsicht Buhls, fehlerhafte Software ausgeliefert zu haben, kommt zu spät. Nun soll ich wieder über SV-net melden, was ich mit Lohn & Gehalt eigentlich vermeiden wollte.


    Vielleicht ruft sich die Firma Buhl noch einmal das ins Gedächtnis, was sie mit der Aktualitätsgarantie verspricht:


    * reibungslose Handhabung

    * ständige Einarbeitung von Änderungen durch Gesetzgebung und Rechtsanwendung, um eine REIBUNGSLOSE Handhabung zu gewährleisten

    * kontinuierliche Anpassung an technische Rahmenbedingungen, sodass die Funktionen der Software dauerhaft auf dem aktuellsten Stand nutzbar sind


    Für die mit der Jahresaktualisierung ausgelieferten Software trifft keine der obigen Vertragsleistungen zu. Ich erwarte, dass Buhl mir deshalb eine Entschädigung zahlt, zumal ich auch unnütze Stunden damit zugebracht habe, Bedienungsfehler bei der mittlerweile als fehlerhaft erkannten Software auszuschliessen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    sofern Sie für die Ermittlung der Werte des Beitragsnachweises Januar 2018 nicht den in Post #20 beschriebenen Workarounnutzen möchten, können Sie die entsprechenden Werte auch auf diesem Weg ermitteln:


    Nehmen Sie eine Schätzung aufgrund des Vormonats über die Ausfüllhilfe „sv-net“ vor. Bitte beachten Sie, dass der Dezember aufgrund von Einmalbezügen unter Umständen höher ausgefallen ist. Dann ist eine Schätzung aufgrund des Vorvormonats empfehlenswert.


    Haben die Krankenkassen jedoch eine Einzugsermächtigung, werden sie von sich aus schätzen und Sie über den Betrag der Schätzung informieren, der am 29.01.2018 von Ihrem Konto abgebucht wird. Dann ist eine manuelle Schätzung via „sv-net“ nicht zwingend erforderlich.


    Wir empfehlen einen kurzen Dreizeiler (per Email unter Angabe Ihrer Betriebsnummer): Aufgrund von technischen Problemen in unserer Software ist eine fristgerechte Abgabe des Beitragsnachweises derzeit nicht möglich. Bitte ziehen Sie die geschätzen Beiträge für Januar 2018 ein. Ein Beitragsnachweis für Januar 2018 wird umgehend nachgereicht, sobald die technischen Probleme behoben sind.


    Falls Sie den Krankenkassen keine Einzugsermächtigung erteilt haben, achten Sie darauf, dass die von Ihnen per „sv-net“ geschätzten Beträge bis 29.01.2018 auf die Konten der Krankenkassen überwiesen wurden.


    Sobald die technischen Probleme behoben sind, müssen die Beitragsnachweise für Januar umgehend übermittelt werden.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Folgendes Schreiben habe ich der Kundenbetreuung zugeschickt:


    Hallo,

    da ich in der Zwischenzeit noch keine Antwort von Ihnen bekommen habe, werde ich langsam unruhig, weil eine korrekte Lohnabrechnung für Januar nicht möglich ist.

    Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 29.1.2018, um die Software 'Lohn & Gehalt 365' so zu korrigieren, dass sie auch bei der SVLFG, Standort Hannover, korrekt, ohne zusätzlichen Aufwand durch umständliche Workarounds, funktioniert. Diese Frist ist angemessen, da ich bereits am 4.1.2018 auf den Fehler hingewiesen habe.


    Gerne könnt Ihr diesen Text übernehmen, wenn Ihr die Softwaremängel bei Buhl anzeigen wollt. Mittlerweile bin ich nicht mehr bereit, den vollen Kaufpreis für das nicht den Vertragsbedingungen entsprechende 'Lohn & Gehalt 365' zu zahlen.

  • Moin,


    noch immer ist mit dem neuen Update der SVLFG-Fehler noch nicht behoben worden. Ich bin aber nicht bereit, falsche Angaben wie roofmanranch zu machen, um endlich den Jahresabschluss machen zu können.


    Wann, Herr Diel, wird der Fehler behoben sein? Oder haben die Entwickler den Überblick verloren?


    Demnächst werde ich Buhl die Stunden in Rechnung stellen, die ich nutzlos bei der Lohnabrechnung zugebracht habe. Wer neuerdings bei Updates die Gewährleistung ausschließt, weil Fehler, Irrtümer usw. auftreten können, dem sollte man in Zukunft wohl nicht mehr eine GKV-zertifizierte Lohnabrechnung anvertrauen.

  • So "langsam" wäre ich auch an einer Lösung interessiert. Schließlich geht es hier um Sachverhalte, die bekannt waren und nicht aus heiterem Himmel entstanden sind. Mich würde auch vielmehr interessieren, wie die Handhabe nach dem Workaround und dem Update aussieht. Nicht, dass man dann die alte Datensicherung benötigt und alles danach nochmals erfassen muss etc.

    Das Geschäftsleben geht weiter und in meiner Unternehmerversion 365 sammeln sich da Faktura- und Buchhaltungsdaten an. Ich hätte da gerne eine sehr zeitnahe Lösung.


    MfG