Zeitraum Überschneidung bei Fahrtkosten durch Zweitwohnung

  • Hallo,

    ich habe meinen Hauptwohnsitz auf dem Land und einen Zweitwohnsitz in der Stadt, näher am Arbeitsplatz. Ich fahre Montags vom Land in die Arbeit, unter der Woche von der Stadt zur Arbeit und am Freitag wieder aufs Land.


    Wenn ich jetzt diese Fahrten in Wiso angebe, kommt die Fehlermeldung des überschneidenden Zeitraums. Folgendes habe ich angegeben:

    1.10.-31.12.: X Tage Land - Arbeitsstätte

    1.10.-31.12.: Y Tage Stadt - Arbeitstätte


    Muss ich für jeden Montag und Freitag einen eigenen Eintrag machen, um diese Fehlermeldung zu umgehen?

    Da WIso zudem immer die Kilometer verdoppelt pro Tag, an dem man gefahren ist, habe ich die Tage für die Land - Arbeitsstätte fahrt zudem halbiert. Da ich ja nur einmal hin und am Freitag wieder zurück fahre. Passt das?


    Vielen Dank schon mal für Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich jetzt diese Fahrten in Wiso angebe, kommt die Fehlermeldung des überschneidenden Zeitraums. Folgendes habe ich angegeben:

    1.10.-31.12.: X Tage Land - Arbeitsstätte

    1.10.-31.12.: Y Tage Stadt - Arbeitstätte

    Vermutlich handelt es sich insoweit nur um einen Prüfhinweis des Programms, den man mit OK-Bestätigung bzw. "ignorieren" abarbeiten kann. grundsätzlich macht es bei derartigen Fragen auch immer Sinn, einen Screen des Programmhinweises sowie bereinigte Screens der Eingabemasken anzuhängen.


    Muss ich für jeden Montag und Freitag einen eigenen Eintrag machen, um diese Fehlermeldung zu umgehen?

    s.o.


    Da WIso zudem immer die Kilometer verdoppelt pro Tag, an dem man gefahren ist, habe ich die Tage für die Land - Arbeitsstätte fahrt zudem halbiert. Da ich ja nur einmal hin und am Freitag wieder zurück fahre. Passt das?

    Das würde ich dem FA dann aber entsprechend in einem gesonderten Begleitschreiben zur Erklärung erläutern. Ansonsten sollte es so gehen, sofern Du die Berechnungsgrundlagen beifügst..

  • Ich habe rausgefunden, dass für die Heimfahrten ein separates Eingabefeld in den Werbekosten besteht. D. h. diese gehören nicht zu den klassischen Fahren zur Arbeitststätte.


    Jedoch weiß ich leider immer noch nicht, wie ich die Hinfahrt angeben. Die Heimfahrt (max. eine pro Woche kann man ansetzen) ist klar, aber muss ich für jeden Montag, an dem ich in die Stadt fahre einen eigenen Weg zur Arbeitsstätte angeben? Das wäre ja super umständlich.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast nach Deinen Angaben doch keine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung. Also hast Du auch keine Familienheimfahrten im Rahmen einer solchen.


    Du hast halt zwei Wohnsitze, von denen Du jeweils Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte durchführst. Also dann nach Deinem Beispiel 1 x wöchentlich in Zusammenhang mit X-Land und 4 x wöchentlich in Zusammenhang mit Y-Stadt. Und je nach Inhalt des Textes eines Programm-/Prüfhinweises prüft man dieses eben und bestätigt ihn ggf. als ok bzw. "ignorieren", denn nicht jeder Hinweis ist ein Fehlerhinweis.

  • Hallo miwe,

    danke für deine Antwort und den Hinweis auf die ggf. nicht existierende doppelte Haushaltsführung. Ich dachte schon, dass ich alle Voraussetzungen erfülle:


    Quelle: finanztip.de


    • Offizieller Beitrag

    danke für deine Antwort und den Hinweis auf die ggf. nicht existierende doppelte Haushaltsführung. Ich dachte schon, dass ich alle Voraussetzungen erfülle:

    Wie soll das denn hier einer erkennen, ohne alle entscheidungserheblichen Tatbestände zu kennen? Weshalb ich ja schrieb:

    Du hast nach Deinen Angaben doch keine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung.


    Ich dachte schon, dass ich alle Voraussetzungen erfülle: .....

    Können wir ohne jegliche Infos nicht beurteilen, zumal es ggf. auch Besonderheiten zu beachten gibt. u.a.:

    BMF: Steuerliche Behandlung einer doppelten Haushaltsführung nach Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom Beschäftigungsort - Anwendung der BFH-Urteile vom 5.3.2009, VI R 23/07 und VI R 58/06 - Quelle: sis-verlag.de