Einen schönen Guten Abend
Meine Lebensgefährtin und ich, mit zwei gemeinsamen Kindern, haben (endlich) vor ca. 14 Tagen geheiratet.
Da ich "zuviel" verdiene habe für meine jetzige Ehefrau bis einschließlich Dezember die Krankenversicherungbeiträge gezahlt und bin natürlich auch für den weiteren Lebensunterhalt aufgekommen.
Kann ich für die Zeit vor der Hochzeit noch den "Naturalunterhalt - Unterhalt an Bedürftige Person" geltend machen oder wird das über eine gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung abgegolten?
Ich habe sehr widersprüchliche Angaben dazu gefunden.
Grüße aus Rheinhessen
Marc