Naturalunterhalt - Unterhalt an Bedürftige Person - Lebensgefährtin & Heirat im selben Jahr

  • Einen schönen Guten Abend


    Meine Lebensgefährtin und ich, mit zwei gemeinsamen Kindern, haben (endlich) vor ca. 14 Tagen geheiratet.

    Da ich "zuviel" verdiene habe für meine jetzige Ehefrau bis einschließlich Dezember die Krankenversicherungbeiträge gezahlt und bin natürlich auch für den weiteren Lebensunterhalt aufgekommen.

    Kann ich für die Zeit vor der Hochzeit noch den "Naturalunterhalt - Unterhalt an Bedürftige Person" geltend machen oder wird das über eine gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung abgegolten?


    Ich habe sehr widersprüchliche Angaben dazu gefunden.


    Grüße aus Rheinhessen

    Marc

    • Offizieller Beitrag

    Meine Lebensgefährtin und ich, mit zwei gemeinsamen Kindern, haben (endlich) vor ca. 14 Tagen geheiratet.

    Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Eure gemeinsame Zukunft.


    ..... oder wird das über eine gemeinsame Veranlagung in der Steuererklärung abgegolten?

    Ja.


    .... für meine jetzige Ehefrau bis einschließlich Dezember die Krankenversicherungsbeiträge gezahlt ....

    Die wirken im Rahmen der Zusammenveranlagung sich doch über die Vorsorgeaufwendungen auch einkommensmindernd aus.

  • Die wirken im Rahmen der Zusammenveranlagung sich doch über die Vorsorgeaufwendungen auch einkommensmindernd aus.

    Das bedeutet ich kann zumindest die gezahlten Krankenkassenbeiträge absetzen? Ab Dezember ist sie dann bei mir Familienversichert.

    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet ich kann zumindest die gezahlten Krankenkassenbeiträge absetzen?

    Ja, im Rahmen der gesetzlichen Höchstbetragsberechnung.


    Und warum zumindest? Du erinnerst Dich aber bitte daran, dass im Falle der Heirat im Laufe des Kalenderjahres für das ganze Jahr, also im Prinzip rückwirkend ab 01.01.d.J., im Rahmen der Zusammenveranlagung der Splitting-Tarif (Jahrestabelle!) angewendet wird.