Rechnungsabgrenzung

  • Hallo und ein frohes Neues Jahr zusammen!


    Ich schicke voraus, dass ich die klassischen Fälle von RAP und ARAP wohl beherrsche, aber bei diesem komme ich an meine Grenzen:


    Am 26. 12. 2017 Zahlung eines Bahntickets für eine Reise in 2018 mit Kreditkarte. Wenn kein Jahreswechsel dazwischen wäre, würde ich buchen "Reisekosten an Geldtransit". Mit Jahreswechsel ist vermutlich Rechnungsabgrenzung notwendig. Besonderheit ist ja aber, dass in 2017 noch keine Zahlung erfolgt ist (nur Verbindlichkeit gegen den Kreditkartenprovider ist entstanden), aber bereits ein Aufwand (für das Folgejahr) entstanden ist. Hat jemand den richtigen Tipp?


    Vielen Dank und Grüße, tschwade

  • Zunächst solltest du klären, ob Bilanzierer oder EÜR. Bei einem Bilanzierer sind RAP (passivie und aktive) zu bilden, bei EÜR ist der Zahlungszeitpunkt für die Buchung entscheidend.

    Bei einer Bilanz muss bei Zahlung über Kreditkarte eine Verbindlichkeit eingebucht werden - zunächst unabhängig davon, wann der Betrag dann über die Kreditkarte belastet wird (diese wird ja nur einmal im Monat abgerechnet und über die Bank dann eingezogen). Da die Gegenbuchung ein Aufwandskonto ist, muss zwingend dann abgegrenzt werden, da der Aufwand das jahr 2018 betrifft. Damit hat maulwurf23 im Ergebnis Recht - ARAP an Aufwand und Anfang 2018 (spätestens aber bei Belastung durch das Kreditkartenunternehmen) Aufwand an ARAP.

  • Ich bin Bilanzierer, deshalb die Frage nach der Abgrenzung. Vielen Dank an beide: ARAP an Aufwand und Rückbuchung nach Eröffnung des Geschäftsjahres 2018 scheint mir einleuchtend. Ist also eigentlich gar kein Sonderfall ;)

    Viele Grüße, tschwade