Hallo und ein frohes Neues Jahr zusammen!
Ich schicke voraus, dass ich die klassischen Fälle von RAP und ARAP wohl beherrsche, aber bei diesem komme ich an meine Grenzen:
Am 26. 12. 2017 Zahlung eines Bahntickets für eine Reise in 2018 mit Kreditkarte. Wenn kein Jahreswechsel dazwischen wäre, würde ich buchen "Reisekosten an Geldtransit". Mit Jahreswechsel ist vermutlich Rechnungsabgrenzung notwendig. Besonderheit ist ja aber, dass in 2017 noch keine Zahlung erfolgt ist (nur Verbindlichkeit gegen den Kreditkartenprovider ist entstanden), aber bereits ein Aufwand (für das Folgejahr) entstanden ist. Hat jemand den richtigen Tipp?
Vielen Dank und Grüße, tschwade