Hallo zusammen,
ich wüsche allen ein frohes neues Jahr erstmal.
Ich habe mal eine Frage. Ein Unternehmer der über EÜR seine Gewinnermittlung berechnet stellt die Rechnung für die Arbeiten, die er in den Monaten Nov. und Dez. 2016 geleistet hat seinem Auftraggeber am 07.01.2017 in Rechnung. Zahlungseingang ist der 13.01.2017.
Werden die Gelderlöse in 2017 gebucht?
Ist dieses rechtlich 100 %ig okay?
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen.
LG Alex