Anbei der Link zur Bekanntmachung des BMF zur verpflichtenden Datenübertragung der ab dem 01.01.2017 beginnenden Veranlagungszeiträume. Also erstmals zwingend anzuwenden für die Jahreserklärungen 2017.
Text zur schnellen Info:
ZitatAb dem Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, zur Übermittlung der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verpflichtet.
Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro
Informationen zur Übermittlung durch Datenfernübertragung sind unter https://www.elster.de/elfo_home.php
In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag weiterhin von einer Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für diese Fälle stehen in den Finanzämtern Papiervordrucke der Anlage EÜR zur Verfügung.