Computeranlage in den Betrieb übernehmen

  • Hallo zusammen,


    ich in Freiberufler seit Anfang 2017.

    Nun habe ist mein Rechner (samt Peripherie), den ich im Februar 2015 gekauft habe Hauptarbeitsplatz. (wurde früher steuerlich nie geltend gemacht)


    Dieser muss nun eigentlich nachträglich in den Betrieb als Wirtschaftsgut eingebracht und abgeschrieben werden.

    Die Computeranlage hatt Anfang 2017 nach selbst aufgestellter AFA Tabelle einen Restwert errechnet

    Anschaffungswert Feb. 2015 EUR 3440,73,

    Restwert zum 1.1. 2017 EUR 1852,70 bei linearer Abschreibung auf 36 Monate


    Wie verbuche ich das nun richtig auf dem Konto 0470?


    Vielen Dank für euere Hilfe!

  • Wie verbuche ich das nun richtig auf dem Konto 0470?

    als Privateinlage 0470 an 1890 (Brutto/Nettowert) beachten

    Anschaffungswert Feb. 2015 EUR 3440,73,

    Restwert zum 1.1. 2017 EUR 1852,70 bei linearer Abschreibung auf 36 Monate

    :?:


    3.440,73 : 36 =95,55 mtl. AfA

    02.2015 bis 01.2017 = 23 Monate AfA x € 95,55 = 2.197,--

    Der Einbringwert würde 3.440,-- abzgl. 2.197,77 = 1.242,23 betragen