Betriebskostenpauschale wird nicht anerkannt

  • Als hauptberuflicher Journalist habe ich jahrelang erfolgreich die Betriebskostenpauschale in Höhe von 2455 EUR geltend gemacht. Nach einem Umzug und dem einhergehenden Wechsel des Finanzamts wurde mir diese Pauschale dieses Mal allerdings verweigert, "da die in großem Umfang geltend gemachten Werbungskosten einen Bezug zur freiberuflichen Tätigkeit haben und eine einwandfreie Trennung zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben nicht zu erkennen ist. Eine Doppelberücksichtigung entfällt daher." Mein Einkommen verteilt sich zu ungefähr gleichen Teilen auf Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit. Was soll ich tun?

    • Offizieller Beitrag

    Nach einem Umzug und dem einhergehenden Wechsel des Finanzamts wurde mir diese Pauschale dieses Mal allerdings verweigert, "da die in großem Umfang geltend gemachten Werbungskosten einen Bezug zur freiberuflichen Tätigkeit haben und eine einwandfreie Trennung zwischen Werbungskosten und Betriebsausgaben nicht zu erkennen ist. Eine Doppelberücksichtigung entfällt daher.

    Eine Argumentation, der ich durchaus folgen kann.


    Was soll ich tun?

    Nachweisen, welche Kosten warum und in welchem Umfang nahezu ausschließlich der nichtselbständigen Tätigkeit zuzuordnen sind. Und ich denke, da wirst Du Dich i.d.R. sehr schwer tun. Also einmal ganz ehrlich sich selber und die Gründe hinterfragen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein Arbeitgeber bestimmt, welche Tätigkeiten (manchmal für denselben Bericht) er so oder so steuerlich abrechnet, darauf habe ich keinen Einfluss. Das Finanzamt mit demselben Sitz wie dieser hatte damit kein Problem, das neue allerdings schon. Für problematisch halte ich es vor allem, dass die "in große Umfang geltend gemachten Werbungskosten" auch nicht anerkannt werden. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich auf die mühsame Einzelaufstellung verzichtet und nur die Pauschale in Anspruch genommen. Kann ich das nachträglich noch verlangen? So werde ich ja doppelt "bestraft".

  • So werde ich ja doppelt "bestraft".

    Das sehe ich so nicht - du hast bisher Glück gehabt, dass es dem Finanzamt nicht aufgefallen ist. Die selben Kosten zweimal steuerlich ansetzen, geht nun einmal nicht.

    Das FA hat dir ja auf alle Fälle bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit die Werbungskostenpauschale zugestanden (die bekommt jeder), jetzt liegt es an dir, dem FA glaubhaft zu machen, was von den aufgeführten Kosten wirklich für den Nebenjob angefallen ist. Dürfte bei der Konstellation nicht ganz einfach werden.


    Wenn du noch innerhalb der Einspruchsfrist bist, lege einen Einspruch ein.

  • Danke für die Einschätzung. Nur der Richtigkeit halber: Ich bin hauptberuflich Journalist und werde von meinen Arbeitgebern für meine Tätigkeit mal als Selbständiger honoriert oder erhalte mal als abhängig Beschäftigter meinen Lohn. Kosten fallen sowohl für den einen als auch für den anderen Auftrag an, also sollte ich nach meinem Verständnis auch in beiden Einkunftsarten die Möglichkeit haben, Kosten steuerlich geltend zu machen und wenn es Pauschalen gibt, müsste ich diese auch ansetzen zu können, schließlich sind die Kosten ja tatsächlich angefallen. Ich will ja nicht denselben Bleistift zweimal absetzen, sondern den zweiten Bleistift, der für den anderen Auftrag verwendet wurde, eben auch. Oder sehe ich das falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin hauptberuflich Journalist und werde von meinen Arbeitgebern für meine Tätigkeit mal als Selbständiger honoriert oder erhalte mal als abhängig Beschäftigter meinen Lohn.

    Aber nicht von dem einen mal so und mal so, oder? Da würde sich mir dir Frage nach einer Scheinselbständigkeit stellen und dem FA vielleicht irgendwann auch.


    Kosten fallen sowohl für den einen als auch für den anderen Auftrag an, also sollte ich nach meinem Verständnis auch in beiden Einkunftsarten die Möglichkeit haben, Kosten steuerlich geltend zu machen und wenn es Pauschalen gibt, müsste ich diese auch ansetzen zu können, schließlich sind die Kosten ja tatsächlich angefallen.

    Aber Du kannst die Kosten eben nicht trennen und genau das ist Dein Problem (und nicht nur Deines).


    Ich will ja nicht denselben Bleistift zweimal absetzen, sondern den zweiten Bleistift, der für den anderen Auftrag verwendet wurde, eben auch. Oder sehe ich das falsch?

    Gutes Beispiel. Und genau das ist das vorgenannte Problem, der fehlenden Möglichkeit einer konkreten Zuordnung. Du kannst doch nicht sagen, dass dieser Stift jetzt nur und ausschließlich für die eine oder für die andere Tätigkeit genutzt worden ist.

  • Ich würde hier nichts mehr machen - du weckst unter Umständen "schlafende Hunde". Der Hinweis auf Scheinselbständigkeit ist nicht von der Hand zu weisen, darüber hinaus könnte es zu einer Kontrollmitteilung an das Betriebsstättenfinanzamt deines Arbeitgebers kommen, denn er ist haftbar für Sozialversicherungsbeiträge etc., die bei Scheinselbständigkeit nicht abgeführt werden. Von der nicht abgeführten Lohnsteuer abgesehen.

  • es war und ist bei vielen Journalisten tatsächlich so, dass einige Einnahmen als nichtselbständig und einige als selbständig abgerechnet werden!


    Dass jahrelang die Pauschale anerkannt wurde, war "Glück" und da es die Abschnittsbesteuerung gibt, kann man nichts machen.


    Mein Tipp: in Zukunft alle Ausgaben den Werbungskosten zurechnen und die selbständigen Einnahmen in voller Höhe - also ohne Abzug - erklären.


    Das ist mE auch das Richtige!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    es war und ist bei vielen Journalisten tatsächlich so, dass einige Einnahmen als nichtselbständig und einige als selbständig abgerechnet werden!

    Auch für diese Berufsgruppe gelten aber doch die Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Es kommt immer auf den Einzelfall und auf die jeweilige vertragliche Gestaltung an.


    Mein Tipp: in Zukunft alle Ausgaben den Werbungskosten zurechnen und die selbständigen Einnahmen in voller Höhe - also ohne Abzug - erklären.


    Das ist mE auch das Richtige!

    Würde ich so nicht unterschreiben. Was mit selbständigen Einkünften nahezu ausschließlich zu tun hat, ist auch dieser Einkunftsart zuzurechnen.

  • es war und ist bei vielen Journalisten tatsächlich so, dass einige Einnahmen als nichtselbständig und einige als selbständig abgerechnet werden!

    aber nicht beim gleichen Arbeitgeber!

    • Offizieller Beitrag

    @babuschka: doch! z.B. beim rbb und das wurde auch so veranlagt - habe ich als Stb jahrelang so gehabt!

    Lia

    Auch für diese Berufsgruppe gelten aber doch die Steuer- und Sozialversicherungsgesetze. Es kommt immer auf den Einzelfall und auf die jeweilige vertragliche Gestaltung an.

    Es gibt dort in der Tat fest angestellte Mitarbeiter, die ggf. dann auch nebenbei noch freie Reportagen etc. für den/die Sender fertigen und honoriert bekommen. Zumal ja nicht alle eine Festanstellung in Vollzeit genießen. Aber dann liegen da auch entsprechende Verträge und/oder Sondervereinbarungen vor.