Lohnsteuerbescheid trotz pauschalbesteuertem Minijob?

  • Hallo liebes Buhl-Forum,


    ich bin nun auch glücklicher Nutzer der WiSo Steuersoftware, die mir meine erste Steuererklärung wirklich sehr erleichtert.


    Ich habe allerdings nun folgendes Problem und mir ist einfach wirklich unklar, wie ich mit der Situation umzugehen habe: Zwischen November 2015 und Mitte August 2017 habe ich in einem Unternehmen auf 450 Euro Basis gearbeitet. In meinem Vertrag stand, dass dieser Job mit 2% pauschal versteuert ist. Ich denke, dieses Vorgehen ist ja auch für Minijobs üblich. Ich habe auch niemals meine Steuer-ID im Unternehmen angegeben oder wurde nach dieser Steuer-ID gefragt.


    Ich habe nun bereits für meine Hauptbeschäftigung seit Juli 2017 angefangen, die Steuererklärung auszufüllen. Mir stünden entsprechend Softwareangaben knapp 1700 Euro Erstattung zu. Gestern habe ich schon einmal vorsorglich den automatischen Belegabruf aktiviert. Heute habe ich dann eine E-Mail bekommen, dass für jedes Jahr meiner Tätigkeit in oben genannten Unternehmen Lohnsteuerbescheide verfügbar seien. Entsprechend habe ich heute auch diesen Bescheid hinzugefügt und war dann doch etwas erschrocken, als ich gesehen habe, dass ich jetzt scheinbar nur noch etwas über 1000 Euro erstattet bekomme.


    Ich bin nun mit der Situation doch etwas überfordert. Soweit ich es richtig verstanden habe, muss ein Minijob überhaupt nicht in der Steuererklärung auftauchen. Dies gilt wohl aber nur für mit 2% pauschal versteuerte Minijobs. Weiterhin habe ich allerdings gelesen, dass eben für diese 2% pauschal versteuerten Minijobs auch gar kein Lohnsteuerbescheid beim Finanzamt existiert, sondern diese Versteuerung alleine bei der Minijobzentrale stattfindet. Also wurde mein Job scheinbar, entgegen dem Vertrag, doch über das Finanzamt und nicht über die Minijobzentrale abgewickelt?


    Nun weiß ich nicht, ob ich meinen Job angeben muss oder nicht? Genau so verstehe ich nicht, wieso dann die Erstattung so einen riesigen Unterschied aufweist. Beim Belegimport gibt mir das Programm auch eine Warnung aus, weil keine Lohnsteuer etc. sondern lediglich Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Ich kenne es so, dass der erste Minijob so oder so steuerfrei ist, aus diesem Grund verstehe ich den immensen Unterschied in der Erstattung nicht.


    Es würde mich sehr freuen, wenn mir jemand beim weiteren Vorgehen behilflich sein könnte :)


    Viele Grüße :)


    edit: Noch ein kurzer Zusatz: Was mich ebenfalls verwundert ist, dass mein Lohnsteuerbescheid für den Minijob für den Zeitraum vom 01.01. - 30.06. ausgestellt wurde. Denn dieser lief, wie gesagt, bis Mitte August auch parallel neben meiner Hauptbeschäftigung weiter. Irgendwie ist das alles sehr komisch gerade :|

    • Offizieller Beitrag

    ich bin nun auch glücklicher Nutzer der WiSo Steuersoftware, die mir meine erste Steuererklärung wirklich sehr erleichtert.

    Welche?


    Heute habe ich dann eine E-Mail bekommen, dass für jedes Jahr meiner Tätigkeit in oben genannten Unternehmen Lohnsteuerbescheide verfügbar seien.

    Das sollte sich eigentlich aus dem Vertrag ergeben und aus den Lohnabrechnungen (Steuerklasse?) ersichtlich sein.


    Nun weiß ich nicht, ob ich meinen Job angeben muss oder nicht?

    Wenn Daten dem FA elektronisch übermittelt worden sind, dann in jedem Fall. Es sollte ja auch etwas zur Steuerklasse daraus ersichtlich sein. Was jetzt richtig ist, musst Du allerdings Deinem Vertrag entnehmen und ggf. mit dem AG klären. Der AG muss die Bescheinigung/Übermittlung ggf. berichtigen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort :) Ich nutze die Software WISO steuer:mac 2018 :)


    Im Vertrag steht definitiv, dass die Besteuerung pauschal in Höhe von 2% erfolgt. Als Steuerklasse ist in der Lohnsteuerbescheinigung Steuerklasse 1 vermerkt, was bis zum 30.06. auch vollkommen richtig ist, da es neben meinem Studium meine einzige Beschäftigung war. Wenn der Job vom 01.07. bis zum 15.08. neben dem Hauptarbeitsverhältnis lief, verbleibt es dann bei Steuerklasse 1? Und muss ich diese Daten ebenfalls in der Steuererklärung angeben, auch wenn diese, wieso auch immer, nicht vom Lohnsteuerbescheid erfasst sind? Ist eine Berichtigung so ohne weiteres möglich? Es steht, wie gesagt, definitiv im Vertrag, dass mit 2% pauschal versteuert wird.

    • Offizieller Beitrag

    Was jetzt richtig ist, musst Du allerdings Deinem Vertrag entnehmen und ggf. mit dem AG klären. Der AG muss die Bescheinigung/Übermittlung ggf. berichtigen.

    Es steht, wie gesagt, definitiv im Vertrag, dass mit 2% pauschal versteuert wird.

    Du solltest als erstes mit dem AG über das wie und warum sprechen. Das weitere Vorgehen müssten dann Experten vor Ort für Dich klären. Geht ja schon in Richtung juristische Beratung.

  • dass für jedes Jahr meiner Tätigkeit in oben genannten Unternehmen Lohnsteuerbescheide verfügbar seien. Entsprechend habe ich heute auch diesen Bescheid hinzugefügt und war dann doch etwas erschrocken, als ich gesehen habe, dass ich jetzt scheinbar nur noch etwas über 1000 Euro erstattet bekomme.

    Es liegen Lohnsteuerbescheinigungen vor, nicht Bescheide. Die erlässt nur das Finanzamt.


    Seltsam ist es aber schon, dass der Arbeitgeber bei 450 Euro-Jobs Lohnsteuerbescheinigungen ausstellt. Dies kenne ich nur aus Programmen, die diese Jobs nicht über die Minijobzentrale abwickeln, sondern wie alle anderen auch über Elstam und die dort vermerkten Steuermerkmale.


    Ich gebe miwe4 Recht: hier muss der Arbeitgeber korrigieren, wenn im Vertrag die Pauschalversteuerung vereinbart wurde. Der Arbeitnehmer hat über die Lohnsteuerbescheinigungen ja Nachteile.

    Die Anpassung des Zeitraumes für 2017 ist dann obsolet, da die Meldung an die Minijobzentrale erfogen muss (diese muss in Kopie eigentlich dem Mitarbeiter ausgehändigt werden, so erfolgt es jedenfalls bei WISO steuer:sparbuch, wenn man hier das Modul Minijob verwendet.