Ausländischer Ehepartner - Hausfrau in 2016/17

  • Hallo Zusammen,


    meine Frau und ich haben im August 2017 geheiratet. Sie stammt ursprünglich aus Brasilien, hat dort Studiert und gelebt, war dort allerdings schon seit einiger Zeit arbeitslos.

    Nun habe ich begonnen meine Einkommenssteuererklärung im WISO steuer:Sparbuch 2018 durchzuführen.


    Nachdem ich dort das Hochzeitsdatum eingetragen habe, sind entsprechende Eingabemöglichkeiten für meine Ehefrau (z.B. im Bereich "Persönliches") aufgetaucht.

    Dort habe ich, nach vorhergehender Recherche, bei Beruf "Hausfrau" eingetragen.

    Im Bereich "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" ist nun ihre Steuerklasse V (wir haben nach der Hochzeit eine Änderung der Steuerklasse durchgeführt) eingetragen, allerdings bei der Berufsgruppe kein Hinweis auf Arbeitslosigkeit. Aus diesem Grunde habe ich "Mini-Jobber" ausgewählt.

    Diese Konstellation hatte ich in einem Foren-Eintrag von 2012 gefunden. Ist dies in unserem vorliegenden Fall korrekt?


    Beim Punkt "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" habe ich unter "Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)" die Arbeitslosigkeit erfasst und ebenfalls angegeben, dass keine Ersatzleistungen bezogen worden sind.


    Sie hat entsprechend der Arbeitslosigkeit keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Muss ich in diesem Fall etwas beachten oder kann ich den Teil bis auf den "Bescheinigungszeitraum" unausgefüllt lassen?


    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen. Sollte ich unklar gewesen sein oder für die Beantwortung meiner Frage relevante Informationen vergessen haben, werde ich diese gerne nachlegen. :)


    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag-Nachmittag.


    Gruß,

    Schewa

    • Offizieller Beitrag

    Im Bereich "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" ist nun ihre Steuerklasse V (wir haben nach der Hochzeit eine Änderung der Steuerklasse durchgeführt) eingetragen, allerdings bei der Berufsgruppe kein Hinweis auf Arbeitslosigkeit. Aus diesem Grunde habe ich "Mini-Jobber" ausgewählt.

    Und warum gibt man bewusst unzutreffende Sachverhalte an?


    Beim Punkt "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" habe ich unter "Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)" die Arbeitslosigkeit erfasst und ebenfalls angegeben, dass keine Ersatzleistungen bezogen worden sind.

    Sie hat entsprechend der Arbeitslosigkeit keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Muss ich in diesem Fall etwas beachten oder kann ich den Teil bis auf den "Bescheinigungszeitraum" unausgefüllt lassen?

    Was möchtest Du eintragen, was nicht vorhanden ist? -> s.o.

  • Hallo Miwe4,


    wie ich bereits schrieb, bezog ich mich bei der Angabe Mini-Jobber etc. auf einen Foren-Post von 2012 und um meine Zweifel diesbezüglich zu klären, habe ich diesen Post erstellt. Des Weiteren empfinde ich es als etwas verwirrend, wenn kein grünes Häkchen angezeigt wird, nachdem ich den Punkt leer gelassen habe.


    Ich entnehme also deinen Rückfragen, dass ich generell bestimmte Einträge schlichtweg leer lassen kann und keine zusätzlichen Angaben machen muss.


    Ich bedanke mich und wünsche weiterhin einen schönen Sonntag,


    Gruß,
    Schewa

    • Offizieller Beitrag

    wie ich bereits schrieb, bezog ich mich bei der Angabe Mini-Jobber etc. auf einen Foren-Post von 2012

    Da wäres immer gut, wenn Du direkt dahin verlinkst, so daß man dort nachlesen und Deine Zweifel ggf. nachvollziehen kann.

  • Im Bereich "Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre" ist nun ihre Steuerklasse V (wir haben nach der Hochzeit eine Änderung der Steuerklasse durchgeführt) eingetragen, allerdings bei der Berufsgruppe kein Hinweis auf Arbeitslosigkeit. Aus diesem Grunde habe ich "Mini-Jobber" ausgewählt.

    Wieso legst du hier überhaupt dei Anlage N an? Keine Einkünfte im ganzen Jahr, keine Lohnersatzleistungen - die ganze Anlage streichen,

    • Offizieller Beitrag

    Wieso legst du hier überhaupt dei Anlage N an? Keine Einkünfte im ganzen Jahr, keine Lohnersatzleistungen - die ganze Anlage streichen,

    Würde man z.B. machen, wenn man vorweggenommene Werbungskosten absetzen möchte. Scheint hier aber nicht vorzuliegen.