Berechnung Höhe der Lohnsteuer bei Abzug von Gehaltszahlung

  • Hallo,


    ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Lohnsteuer.


    - bin Angestellter und erhalte monatlich meinen Lohn, von dem die Lohnsteuer einbehalten wird.

    - habe keine Freibeträge eintragen lassen.
    - seit Anfang 2017 habe ich Homeoffice und muss meine Arbeitsstelle nur noch zweimal die Woche aufsuchen


    Jetzt habe ich meine Lohnsteuererklärung in Steuersparbuch eingegeben und bin doch etwas zusammengezuckt, da ich aufgrund der wenigen Fahrten eine gehörige Nachzahlung zu leisten habe.


    Werden bei Berechnung des Lohnsteuerabzug vom Gehalt bereits Freibeträge für Fahrten etc. eingerechnet? Gebe ich an das ich jeden Tag zur Arbeit gefahren bin, gibt es eine ordentliche Nachzahlung.

    Stehe da etwas auf dem Schlauch :wacko: und wäre für eine Aufklärung sehr dankbar!



    VG

    Gordon

  • Hallo,


    in den Monatstabellen sind die Pauschalen einbezogen, also auch die Arbeitnehmerpauschale für Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro im Jahr. Das wird auch automatisch bei der Jahressteuererklärung (auch in den entsprechenden Programmen) so berücksichtigt. Damit ist die monatliche Lohnsteuer um diese Beträge vermindert.


    Bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende (du zahlst Einkommensteuer, Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer) wird die Pauschale auch angesetzt, da diese aller Voraussicht bei dir günstiger ist als deine tatsächlichen Kosten wegen der wenigen Fahrten.


    Übrigens: du darfst nur die tatsächliche Anzahl Tage angeben, wenn du hier (um eine höhere Erstattung zu bekommen) mehr Tage angibst als du tatsächlich gefahren bist, kommst du in gefährliche Nähe zum Tatbestand der Steuerverkürzung. Du hast doch keine Kosten für Fahrten, wenn du von zu Hause aus arbeitest. Hier solltest du dich einmal informieren, was in Punkto Homeoffice möglich ist. Einfach das Stichwort "Homeoffice" oben in die erweiterte Suche eingeben oder die steuerliche HIlfe deines Programmes befragen. Auch im Internet gibt es hier schon viele Artikel, die hierzu Tipps geben.

  • Vielen Dank für Deine Antwort!

    Zitat

    Bei der Einkommensteuererklärung am Jahresende (du zahlst Einkommensteuer, Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer) wird die Pauschale auch angesetzt, da diese aller Voraussicht bei dir günstiger ist als deine tatsächlichen Kosten wegen der wenigen Fahrten.



    Aber warum muss ich dann sogar nachzahlen, wenn ich gar keine Fahrten angebe. Es müsste dann doch eigentlich alles erledigt sein, wenn schon alles abgeführt ist.

    Zitat

    Übrigens: du darfst nur die tatsächliche Anzahl Tage angeben, wenn du hier (um eine höhere Erstattung zu bekommen) mehr Tage angibst als du tatsächlich gefahren bist, kommst du in gefährliche Nähe zum Tatbestand der Steuerverkürzung.




    DAS hatte ich auch nicht vor! Ich hatte nur den Grund gesucht warum ich nachzahlen muss und mir die Auswirkungen angesehen.



    VG

    Gordon

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum muss ich dann sogar nachzahlen, wenn ich gar keine Fahrten angebe. Es müsste dann doch eigentlich alles erledigt sein, wenn schon alles abgeführt ist.

    Weil irgend etwas an Deinen Aussagen und Folgerungen im Startpost nicht stimmen kann.


    DAS hatte ich auch nicht vor! Ich hatte nur den Grund gesucht warum ich nachzahlen muss und mir die Auswirkungen angesehen.

    Und was soll das ausgerechnet mit Fahrten Whg./ASt zu tun haben.


    Glaskugelreiberei mit derart wenigen Infos. Entweder es ist ein Freibetrag berücksichtigt oder es liegt sonst eine Besonderheit in Deinen Eingaben vor. Ggf. auch Fehler aus ungenauer Bereinigung von Datenübernahmen, etc. .

  • Oder ein Fehler im Programm!


    Übrigens Guten Tag!


    Der Höflichkeit wegen!




  • So, Fehler im Programm gefunden.


    Es wird der Freibetrag für unser Kind in der Berechnung nicht abgezogen.


    In der schriftlichen Steuerberechnung wird der Freibetrag auf S. 2 abgezogen und die Lohnsteuer auf den neuen Betrag neu berechnet.

    Nur auf Seite 1 (in der Tabelle unter Festsetzung) und im Programm auf der rechten Seite (ich glaube das ist die Steuerschnellberechnung) nicht.

  • Hallo Gordon,


    dann sieh einmal in der Berechnung genau nach - ihr bekommt ja auch Kindergeld. Wenn der Freibetrag für euch günstiger ist, wird das Kindergeld, das ihr bekommen habt, natürlich der Steuer hinzugerechnet (sonst würdet ihr doppelt profitieren). Das steht auch in den Hinweisen zu lesen.