Reparatur für eine Wohnung buchen

  • Hallo, ich bin Neuling im Hausverwalter.

    Ich habe nun eine Sanierung / Reparatur für eine Wohneinheit, die ich dem Eigentümer direkt zuordnen will.

    Wie bekomme ich das am geschicktesten hin ?

    Viele Grüße, Michael.

  • Hallo, ich bin Neuling im Hausverwalter.

    Dann erst einaml "herzlich Willkommen".


    Ich denke, deine Konstellation ist eine WEG oder WEG/Mieterverwaltung? Das bitte klären, dann können die hier, die sich mit WEG auskennen (ich nicht), weiter beantworten.

  • Ja, es geht um eine WEG-Verwaltung mit 7 Wohneinheiten

    Dann nur noch die Frage, wie du begonnen hast, denn man kann 2 verschiedene WEG Verwaltungen nehmen, Gehe aber davon aus, dass du WEG und Mieterverwaltung genommen hast.


    Jetzt müssen dir andere hier im Forum helfen.

  • Kommt drauf an, wer die Reparatur in Auftrag gegeben hat bzw. wer die Rechnung erhält.


    Bei Umlage auf die WEG Konto 4310 (Großreparaturen), ansonsten musst du ein neues Konto für Direktkosten anlegen, wenn es dem Eigentümer zugeordnet werden soll.


    Grundsätzlich sollten aber Reparaturen im Sondereigentum (Wohnung) nicht über das WEG-Konto laufen.


    Ausnahmen gibt es nur bei Schäden, die vom Gemeinschaftseigentum verursacht werden oder anderen Maßnahmen, die von der WEG beschlossen wurden und umgelegt werden oder der Eigentümer zur Kostenübernahme verflichtet ist (z.B. Austausch der Fenster, Montage von Heizkörperverteilern etc.).



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    1. Konto anlegen:




    2. Buchung erfassen:


    3. Assistent öffnet sich, Betrag auf ET verteilen: