Hallo Ich hoffe ich bin im richtigen Bereich.
Ich habe eine Frage zu Buchung von Rechnungen in der Ist Versteuerung und zum Jahreswechsel. Ich bin Einzelunternehmer, habe am 01.01.2017 mit der Buchhaltung in der Software angefangen und am 30.12.2017 eine Rechnung über 1000€ + Mwst 19% gestellt. Die Rechnung wurde im Jahr 2017 nicht mehr bezahlt.
Die vorherigen Rechnungen hatte ich mit dem Geldeingang direkt gebucht.
Ich habe den Buchführungshelfer genutzt und folgende Buchung gemacht: (SKR03)
1190€ Mwst
Gegenkonto: 8410 (Erlöse 19% Ust.
Steuer im Gegenkonto: 3 Mehrwertsteuer 19%
Konto: Debitor 10001
Nach Buchung wird die Umsatzsteuer auch korrekt auf 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig 19%) gebucht. OP werden korrekt eingetragen und bei den EB übernommen
Mein Problem ist nun, dass die Erlöse sich im Jahr 2017 um 1000€ erhöht haben und auf der Gewinnermittlung 2017 die 1000€ ausgewiesen sind. Muss ich hier die 1000€ noch händisch umbuchen?